Menu
menu

Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

Kontakt

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

Kontakt:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg

E-Mail: presse.mf(at)sachsen-anhalt.de

Anfragen in Steuerangelegenheiten richten Sie bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Nancy Eggeling
Pressesprecherin / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/567 1105
E-Mail: nancy.eggeling@sachsen-anhalt.de

Sandra Peschke
Büroorganisation / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/ 567 1109
E-Mail: sandra.peschke@sachsen-anhalt.de

Andreas Hein
Referent / Soziale Medien
Tel.: 0391/ 567 1217
E-Mail: andreas.hein@sachsen-anhalt.de

Aktuelle Pressemitteilungen

Zahlungen aus dem Ausgleichsstock

Land unterstützt Gerbstedt und Südharz

25.04.2023, Magdeburg – 7 / 2023

  • Ministerium der Finanzen

Die Gemeinde Südharz und die Stadt Gerbstedt (beide LK Mansfeld-Südharz) erhalten vom Land Sachsen-Anhalt insgesamt rund 3,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock.

Die Gemeinde Südharz erhält eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Diese dient der Deckung von Altfehlbeträgen vorangegangener Haushaltsjahre; gleichzeitig werden noch offene Forderungen aus einer vormals gewährten, rückzahlbaren Liquiditätshilfe damit beglichen.

Mit einer auf fünf Jahre befristeten Liquiditätshilfe in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro kann die Stadt Gerbstedt Zahlungsschwierigkeiten überbrücken.

Grundlage für Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock war, dass die Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage umgesetzt haben.

Finanzminister Michael Richter: „Der Ausgleichsstock greift, wenn eine Kommune in eine finanzielle Notlage geraten ist. Wir können diese Kommunen mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Gemeinde Südharz konnte trotz anerkennenswerter Sparbemühungen den Fehlbetrag nachweislich nicht aus eigener Kraft decken. Wir helfen dort, wo Hilfe benötigt wird.“

 

Hintergrund:

Kommunen können über ihre allgemeinen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) hinaus Leistungen aus dem Ausgleichsstock auf der Grundlage des § 17 FAG gewährt werden. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Daneben dient der Ausgleichsstock der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des FAG. Hierfür stehen jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen Pressestelle

 

Editharing 40

39108 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

 

Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Presse-Termine

Aktuell sind keine Termine veröffentlicht.

ERROR: Content Element with uid "302961" and type "gridelements_pi1" has no rendering definition!

Öffentliches W-Lan

Im Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt steht ein kostenfreier Zugang ins WLAN-Netzwerk „datWLAN“ zur Verfügung.
Nutzungshinweise - WLAN "datWLAN"