Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen
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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.
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Aktuelle Pressemitteilungen
Finanzministerkonferenz / Sachsen-Anhalts
Finanzminister Paqué hält Modelle zur Änderung der Umsatzbesteuerung noch nicht
für ausgereift
20.10.2005, Magdeburg – 61
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 61/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 61/05
Magdeburg, den 20. Oktober 2005
Finanzministerkonferenz / Sachsen-Anhalts
Finanzminister Paqué hält Modelle zur Änderung der Umsatzbesteuerung noch nicht
für ausgereift
Die Finanzministerkonferenz hat heute den Bericht über das Planspiel
zum möglichen Systemwechsel bei der Umsatzsteuer mit 15 Stimmen bei Enthaltung
Sachsen-Anhalts zur Kenntnis genommen.
Bei dem Planspiel geht es um die Frage, ob künftig einer ¿Generellen
Ist-Besteuerung¿ oder dem ¿Reverse Charge-Modell¿ der Vorzug gegeben werden
soll.
Auch Sachsen-Anhalt sieht die Notwendigkeit, gegen den Umsatzsteuerbetrug
durch neue Konzepte vorzugehen und die EU-rechtlichen Probleme zu diskutieren.
Die Entscheidungsgründe bezüglich des Reverse-Charge-Modells sieht Paqué als
noch nicht ausgereift an. Er teilt auch nicht die positive Bewertung der
anderen Länderfinanzministerinnen und -minister.
Paqué: ¿Es gibt zu viele offene Fragen und Unwägbarkeiten. Auch gibt es
noch kein wirksames Risikomanagement. Ich bin dagegen, Operationen am offenen
Herzen vorzunehmen, ohne dafür die richtigen Instrumente zu haben. Wir haben
nur mäßige Gewinne beim Steueraufkommen bei hohem Verwaltungsaufwand. Wir
dürfen der Verwaltung und der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten aufbürden,
wenn wir nicht sicher sind, dass dabei ein großer Ertrag herauskommt¿.
Im Übrigen habe die EU sich bisher strikt ablehnend gegenüber dem Reverse-Charge
Ansatz verhalten.
Paqué hält es daher für erforderlich, die Einführung einer generellen
Ist-Besteuerung mit Cross-Check weiter
ernsthaft zu prüfen. Dies gelte auch, weil die EU in dieser Hinsicht
kompromissbereiter sei.
Zur Erklärung:
Reverse-Charge-Verfahren:
Bei diesem Verfahren schuldet zukünftig
oberhalb von 5.000 Euro nicht mehr der leistende Unternehmer, sondern der
leistungsempfangende Unternehmer die Umsatzsteuer. Über eine neu einzuführende
sog. R-Nummer weiß der Unternehmer, dass er an einen anderen vorsteuerabzugsberechtigten
Unternehmer leistet. Da sich Umsatzsteuer-Zahllast und Vorsteueranspruch hier
in einer Person vereinigen, kann es nicht mehr zur Auszahlung von Vorsteuern
durch das Finanzamt kommen. Umsatzsteuer fällt nur noch an, wenn der
Unternehmer an den Endverbraucher liefert oder leistet. Um einen unversteuerten
Letztverbrauch zu vermeiden, hat der leistende Unternehmer über eine
Clearingstelle jeden einzelnen Ausgangsumsatz zu melden. Diese Meldungen werden
den jeweiligen leistungsempfangenden Unternehmern zugeordnet und mit deren
Zahlen aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeglichen. So hofft man, Betrügereien
aufdecken zu können.
Generelle Ist-Besteuerung mit Cross-Check
Bei diesem Modell entsteht die Umsatzsteuer
zukünftig in allen Fällen nicht bereits mit der Ausführung der Lieferung oder
Leistung, sondern erst mit der Vereinnahmung des Entgeltes durch den leistenden
Unternehmer. Auch der Leistungsempfänger kann seinen Vorsteuerabzug erst
geltend machen, wenn der leistende Unternehmer das Entgelt erhalten hat.
Betrügereien sollen durch ein sog.
Cross-Check-Verfahren vermieden oder wenigstens wirksam aufgedeckt und bestraft
werden. Sowohl der leistende Unternehmer als auch der leistungsempfangende
Unternehmer haben jeden einzelnen Umsatz oberhalb von 5 000 Euro einer
zentralen Clearingstelle zu melden. Die Clearingstelle ordnet die Umsätze den jeweiligen
Unternehmern zu, so dass genau geprüft werden kann, ob gegebenenfalls
Vorsteuern geltend gemacht werden können, ohne dass eine Lieferung vorliegt.
Das Meldeverfahren soll zu beachtlichen Steuermehreinnahmen führen.
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