Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen
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Aktuelle Pressemitteilungen
Verkauf der Liegenschaft Allstedt /
Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage
völlig ergebnisoffen
14.10.2005, Magdeburg – 59
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 59/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 59/05
Magdeburg, den 14. Oktober 2005
Verkauf der Liegenschaft Allstedt /
Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage
völlig ergebnisoffen
Angesichts der Proteste der
Bürgerbewegung ¿Contra Schweinefabrik in Ziegelroda¿ gegen die Entscheidung der
Landesregierung, die Liegenschaft ¿Allstedter Flugplatz¿ an ein
Bieterkonsortium zu verkaufen, ruft Finanzminister Karl-Heinz Paqué dazu auf,
zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Es dürften nicht der Verkauf des
Geländes, wozu er als Finanzminister angehalten sei, und die Genehmigung einer
Mastanlage miteinander vermengt werden. Er betonte, die Landesregierung habe
sich die Entscheidung zum Verkauf nicht leicht gemacht. Nach Abwägung aller
Faktoren habe es aber keine Alternative zu dem Verkauf der Fläche gegeben.
Paqué weiter: ¿Mit dem Verkauf
der landeseigenen Liegenschaft an das Bieterkonsortium ist noch keine
Entscheidung über eine künftige Nutzung getroffen worden. Für die am Standort
Allstedt geplante Schweinehaltungsanlage sind ein Raumordnungsverfahren und ein
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das
Risiko des Ausgangs dieses Verfahrens liegt allein beim Investor, der, sollte
es nicht zu einer Genehmigung kommen, über eine alternative Nutzung nachdenken
müsste. Zunächst jedoch bleibt das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens
abzuwarten, zu dem der erforderliche Genehmigungsantrag bisher noch nicht
eingereicht worden ist.
Hier ist unter anderem eine
Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere eine Verträglichkeitsprüfung
bezüglich des betroffenen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebietes durchzuführen. Es
wird genau geprüft werden, ob neben den immissionsschutzrechtlichen
Vorschriften auch alle weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie
Naturschutz-, Wasser-, Abfallrecht, Bau- und Bauplanungsrecht, Tierschutz,
Veterinärhygiene und Arbeitsschutz eingehalten werden.
Darüber hinaus ist
vorgeschrieben, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dazu erhält die Bevölkerung
während eines in der örtlichen Tagespresse und dem Amtsblatt des
Landesverwaltungsamtes bekannt gegebenen Zeitraumes die Gelegenheit, die
Antragsunterlagen und die zugehörigen Gutachten einzusehen und bestehende
Bedenken zu äußern. Die eingelegten Einwände werden dann auf einem öffentlichen
Erörterungstermin beraten und in die behördlichen Prüfungen einbezogen.¿
Paqué wies nochmals ausdrücklich
darauf hin, dass erst nach dem Abschluss dieses Verfahrens eine Entscheidung
zum Bau der Schweinehaltungsanlage getroffen werden könne: ¿Eine Genehmigung
wird nur dann erteilt werden, wenn die Prüfung der Antragsunterlagen und
zugehörigen Gutachten, der behördlichen Stellungnahmen und der Einwendungen der
Bevölkerung ergibt, dass alle für das Vorhaben geltenden Rechtsvorschriften
eingehalten werden. Dabei wird die Genehmigung des Vorhabens entscheidend von
der Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen durch die
Ammoniakemission abhängen.¿ Auch die jüngst bekannt gewordenen Absichten des
Betreibers der Mastanlage, die Anlage kleiner zu bauen als ursprünglich
vorgesehen, zeigten, dass das Verfahren völlig offen sei.
Der Finanzminister wies im
Zusammenhang mit der Vergabe der Liegenschaft noch einmal darauf hin, dass die
Ausschreibung bereits Mitte 2003 beendet war und der Zuschlag an die
Bietergemeinschaft Nooren/Imovest ging. Wer eine andere Nutzung als eine
Schweinemastanlage wolle, hätte sich an der Ausschreibung beteiligen müssen.
Dies stehe jedem frei. Dies habe er auch bei seinem Besuch der Liegenschaft im
Mai dieses Jahres deutlich machen wollen. Sein Hinweis sei aber nicht so zu
verstehen gewesen, dass nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens neue
Angebote gemacht werden könnten. Dies sei rechtlich überhaupt nicht
möglich.
Zur Information:
Das Kabinett entschied am 27. September 2005, das Gelände des Flugplatzes
Allstedt an das Bieterkonsortium Nooren/IMOVEST zu verkaufen. Der Zuschlag war
bereits im Sommer 2003 erteilt worden gemäß einer Ausschreibung an den
meistbietenden Bewerber (Zuschlag heißt, der Betreffende hat eine rechtlich
durchsetzbaren Anspruch auf Erwerb des Eigentums).
Die Investoren planen, auf dem Gelände gewerblich zu investieren. Unter
anderem sind verschiedenen Betriebsstätten sowie eine Schweinemastanlage
geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen Genehmigung sollen auf dem
Gelände innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der beantragten Genehmigungen
wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem verpflichtet sich
der Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen zu übernehmen.
Zur Chronologie:
Im Oktober 1993 wurde der Flugplatz Allstedt dem Land Sachsen-Anhalt
als Restitutionsvermögen zugeordnet. Eine Verwendung für Verwaltungszwecke gab
es nicht.Nach Munitionsberäumung im Dezember 1995 wurden etwa 260 Hektar Waldfläche
der Liegenschaft der Landesforstverwaltung übergeben. Für einen Teil der
Restflächen (Rund 100 Hektar) hatten sich die Anliegergemeinden Allstedt und
Wolferstedt ohne Erfolg um die Erschließung als Gewerbegebiet bemüht. Die
angestrebte Verwertung der Liegenschaft scheiterte 1995 und 1998 wegen der
Altlastenprobleme und der fehlenden Erschließung.
Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sollen nach einem Gutachten aus
dem Jahr 1996 zwischen 6 und 12,5 Millionen Euro betragen. Soweit sich
überhaupt potentielle Käufer erkundigten, waren diese nicht bereit, sich an den
Kosten für die Altlastensanierung zu beteiligen.
1999 trat eine Arbeitsgruppe ins Leben mit dem Ziel einer schnellst möglichen
Verwertung der Liegenschaft und Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung
eines Gewerbegebietes. In der Arbeitsgruppe waren das Regierungspräsidium
Halle, der Landkreis Sangerhausen, die Bürgermeister der Anliegergemeinden ,
Vertreter aus Wirtschafts- und Finanzministerium vertreten. Auch der
Arbeitsgruppe gelang keine Verwertung. Letztlich erklärten die Gemeinden
Allstedt und Wolferstedt, die ursprünglich vorgesehene gemeindliche
Begleitfinanzierung der geplanten Erschließungsmaßnahme aufgrund ihrer
Haushaltslage nicht mehr sicherstellen zu können.
Vor diesem Hintergrund schlugen Ende 2002 die Vertreter des Landkreises
Sangerhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Allstedt vor, die Liegenschaft
erneut über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu veräußern und die
erforderlichen Erschließungsmaßnahmen ohne finanzielle Belastungen für die betroffenen
Kommunen sicherzustellen.
Im Sommer 2003 wurde die Ausschreibung beendet, den Zuschlag
erhielt die Bietergemeinschaft
Nooren/Imovest.
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