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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
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39108 Magdeburg

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Aktuelle Pressemitteilungen

Verkauf der Liegenschaft Allstedt /
Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage
völlig ergebnisoffen

14.10.2005, Magdeburg – 59

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 59/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 59/05

 

 

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2005

 

 

 

Verkauf der Liegenschaft Allstedt /

Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage

völlig ergebnisoffen

 

 

 

Angesichts der Proteste der

Bürgerbewegung ¿Contra Schweinefabrik in Ziegelroda¿ gegen die Entscheidung der

Landesregierung, die Liegenschaft ¿Allstedter Flugplatz¿ an ein

Bieterkonsortium zu verkaufen, ruft Finanzminister Karl-Heinz Paqué dazu auf,

zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Es dürften nicht der Verkauf des

Geländes, wozu er als Finanzminister angehalten sei, und die Genehmigung einer

Mastanlage miteinander vermengt werden. Er betonte, die Landesregierung habe

sich die Entscheidung zum Verkauf nicht leicht gemacht. Nach Abwägung aller

Faktoren habe es aber keine Alternative zu dem Verkauf der Fläche gegeben.

 

Paqué weiter: ¿Mit dem Verkauf

der landeseigenen Liegenschaft an das Bieterkonsortium ist noch keine

Entscheidung über eine künftige Nutzung getroffen worden. Für die am Standort

Allstedt geplante Schweinehaltungsanlage sind ein Raumordnungsverfahren und ein

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das

Risiko des Ausgangs dieses Verfahrens liegt allein beim Investor, der, sollte

es nicht zu einer Genehmigung kommen, über eine alternative Nutzung nachdenken

müsste. Zunächst jedoch bleibt das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens

abzuwarten, zu dem der erforderliche Genehmigungsantrag bisher noch nicht

eingereicht worden ist.

 

Hier ist unter anderem eine

Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere eine Verträglichkeitsprüfung

bezüglich des betroffenen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebietes durchzuführen. Es

wird genau geprüft werden, ob neben den immissionsschutzrechtlichen

Vorschriften auch alle weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie

Naturschutz-, Wasser-, Abfallrecht, Bau- und Bauplanungsrecht, Tierschutz,

Veterinärhygiene und Arbeitsschutz eingehalten werden.

 

Darüber hinaus ist

vorgeschrieben, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dazu erhält die Bevölkerung

während eines in der örtlichen Tagespresse und dem Amtsblatt des

Landesverwaltungsamtes bekannt gegebenen Zeitraumes die Gelegenheit, die

Antragsunterlagen und die zugehörigen Gutachten einzusehen und bestehende

Bedenken zu äußern. Die eingelegten Einwände werden dann auf einem öffentlichen

Erörterungstermin beraten und in die behördlichen Prüfungen einbezogen.¿

 

Paqué wies nochmals ausdrücklich

darauf hin, dass erst nach dem Abschluss dieses Verfahrens eine Entscheidung

zum Bau der Schweinehaltungsanlage getroffen werden könne: ¿Eine Genehmigung

wird nur dann erteilt werden, wenn die Prüfung der Antragsunterlagen und

zugehörigen Gutachten, der behördlichen Stellungnahmen und der Einwendungen der

Bevölkerung ergibt, dass alle für das Vorhaben geltenden Rechtsvorschriften

eingehalten werden. Dabei wird die Genehmigung des Vorhabens entscheidend von

der Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen durch die

Ammoniakemission abhängen.¿ Auch die jüngst bekannt gewordenen Absichten des

Betreibers der Mastanlage, die Anlage kleiner zu bauen als ursprünglich

vorgesehen, zeigten, dass das Verfahren völlig offen sei.

 

Der Finanzminister wies im

Zusammenhang mit der Vergabe der Liegenschaft noch einmal darauf hin, dass die

Ausschreibung bereits Mitte 2003 beendet war und der Zuschlag an die

Bietergemeinschaft Nooren/Imovest ging. Wer eine andere Nutzung als eine

Schweinemastanlage wolle, hätte sich an der Ausschreibung beteiligen müssen.

Dies stehe jedem frei. Dies habe er auch bei seinem Besuch der Liegenschaft im

Mai dieses Jahres deutlich machen wollen. Sein Hinweis sei aber nicht so zu

verstehen gewesen, dass nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens neue

Angebote gemacht werden könnten. Dies sei rechtlich überhaupt nicht

möglich. 

 

Zur Information:

 

Das Kabinett entschied am 27. September 2005, das Gelände des Flugplatzes

Allstedt an das Bieterkonsortium Nooren/IMOVEST zu verkaufen. Der Zuschlag war

bereits im Sommer 2003 erteilt worden gemäß einer Ausschreibung an den

meistbietenden Bewerber (Zuschlag heißt, der Betreffende hat eine rechtlich

durchsetzbaren Anspruch auf Erwerb des Eigentums).

 

Die Investoren planen, auf dem Gelände gewerblich zu investieren. Unter

anderem sind verschiedenen Betriebsstätten sowie eine Schweinemastanlage

geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen Genehmigung sollen auf dem

Gelände innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.

Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der beantragten Genehmigungen

wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem verpflichtet sich

der Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen zu übernehmen.

 

 

Zur Chronologie:

 

Im Oktober 1993 wurde der Flugplatz Allstedt dem Land Sachsen-Anhalt

als Restitutionsvermögen zugeordnet. Eine Verwendung für Verwaltungszwecke gab

es nicht.Nach Munitionsberäumung im Dezember 1995 wurden etwa 260 Hektar Waldfläche

der Liegenschaft der Landesforstverwaltung übergeben. Für einen Teil der

Restflächen (Rund 100 Hektar) hatten sich die Anliegergemeinden Allstedt und

Wolferstedt ohne Erfolg um die Erschließung als Gewerbegebiet bemüht. Die

angestrebte Verwertung der Liegenschaft scheiterte 1995 und 1998 wegen der

Altlastenprobleme und der fehlenden Erschließung.

 

Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sollen nach einem Gutachten aus

dem Jahr 1996 zwischen 6 und 12,5 Millionen Euro betragen. Soweit sich

überhaupt potentielle Käufer erkundigten, waren diese nicht bereit, sich an den

Kosten für die Altlastensanierung zu beteiligen.

 

1999 trat eine Arbeitsgruppe ins Leben mit dem Ziel einer schnellst möglichen

Verwertung der Liegenschaft und Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung

eines Gewerbegebietes. In der Arbeitsgruppe waren das Regierungspräsidium

Halle, der Landkreis Sangerhausen, die Bürgermeister der Anliegergemeinden ,

Vertreter aus Wirtschafts- und Finanzministerium vertreten. Auch der

Arbeitsgruppe gelang keine Verwertung. Letztlich erklärten die Gemeinden

Allstedt und Wolferstedt, die ursprünglich vorgesehene gemeindliche

Begleitfinanzierung der geplanten Erschließungsmaßnahme aufgrund ihrer

Haushaltslage nicht mehr sicherstellen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund schlugen Ende 2002 die Vertreter des Landkreises

Sangerhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Allstedt vor, die Liegenschaft

erneut über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu veräußern und die

erforderlichen Erschließungsmaßnahmen ohne finanzielle Belastungen für die betroffenen

Kommunen sicherzustellen.

 

Im Sommer 2003 wurde die Ausschreibung beendet, den Zuschlag

erhielt  die Bietergemeinschaft

Nooren/Imovest.

 

 

 

 

 

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