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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

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Aktuelle Pressemitteilungen

Regierungserklärung des Ministers der
Finanzen
?Aufbau Ost als finanzpolitische Herausforderung?

06.10.2005, Magdeburg – 58

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 58/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 58/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Oktober 2005

 

 

 

Regierungserklärung des Ministers der

Finanzen

¿Aufbau Ost als finanzpolitische Herausforderung¿

 

 

 

Anrede,

 

die Finanzpolitik in Deutschland stand und steht vor großen

Herausforderungen. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat den

finanziellen Handlungsspielraum von Bund und Ländern auf ein Niveau gesenkt,

das nicht akzeptabel ist. Das Ausmaß an jährlicher Neuverschuldung setzt die

öffentlichen Haushalte einem Konsolidierungsdruck aus, der zu einer spürbaren

Verringerung der öffentlichen Ausgaben insgesamt führen muss.

 

Für Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung diese Herausforderung angenommen.

Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen war und ist erklärtes Ziel dieser

Landesregierung. Hierbei wurden in den zurückliegenden drei Jahren erhebliche

Erfolge erzielt. Diese Erfolge waren allerdings überschattet von

Steuerausfällen in bisher ungekannten Dimensionen.

 

Rückblick

 

Lassen Sie mich die vergangenen fast dreieinhalb Jahre dieser

Legislaturperiode noch einmal Revue passieren. Im Jahr 2002, dem Jahr der

Amtsaufnahme der jetzigen Landesregierung, war die Situation des

Landeshaushaltes von schwierigsten Rahmenbedingungen gekennzeichnet.

 

Im Vergleich der neuen Länder hatte Sachsen-Anhalt die zweithöchsten

Pro-Kopf-Ausgaben für Personal, die höchsten Zinslasten und - wie die

Ist-Entwicklung im Jahr 2002 bestätigt hat - die höchste Neuverschuldung aller

neuen Länder. Es kündigten sich erhebliche Steuerausfälle für das laufende Jahr

an.

 

Mit der Amtsaufnahme musste die Landesregierung daher zunächst einen

Nach­trags­haushalt vorlegen, um den Fehlbetrag des Jahres 2001 und weitere

Risiken aus dem Jahr 2002 auszu­gleichen. Gleichzeitig wurde von der

Landesregierung ein Fahrplan erarbeitet, der Sachsen-Anhalt mittelfristig aus

dem tiefen Tal der Neuverschuldung herausführen sollte. Geplant war damals, im

Jahr 2006 letztmalig eine Nettokreditaufnahme vorzunehmen.

 

Aber die Steuerausfälle, die danach im halbjährlichen Takt der

Steuerschätzungen über uns und auch die anderen Länder, den Bund und die

Gemeinden hereinbrachen, machten jede mittelfristige Planung zunichte. Übrigens

war das nicht nur bei uns so. Es gibt kein Land, das nicht seine Planungen drastisch

revidieren musste, vom Bund ganz schweigen.

 

Unter diesen schwierigsten Umständen ist es uns gelungen, den

eingeschlagenen Sparkurs konsequent durchzuhalten. Die Ausgaben des Landeshaushaltes

wurden nicht nur konstant gehalten, sondern absolut gesenkt. Dies stellt einen

enormen Kraftakt dar und ist Beleg für die Sparanstrengungen dieser

Landesregierung. Die bereinigten Ausgaben betrugen im Ist 2002 10,29 Mrd. Euro.

 

 

Der Haushaltsplan für 2006 weist nur noch Ausgaben von 9,92 Mrd. Euro

auf, bereinigt um die Fluthilfemittel und Bundesmittel für Hartz IV sogar nur

9,76 Mrd. Euro. In vier Jahren konnten also die Ausgaben Schritt für Schritt um

insgesamt 4 % vermindert werden. Dies ist angesichts von Ausgabesteigerungen

beispielsweise im Personalbereich durch Tarifabschlüsse und die Anpassung an

das Westgehaltsniveau, bei der Sozialhilfe, den Zinsen oder auch der

allgemeinen Preissteigerung eine bemerkens­werte Leistung. Üblich sind in den

alten Bundesländern Ausgabenzu­wächse in der Größenordnung von mindestens einem

Prozent pro Jahr. Und im nationalen Stabilitätspakt wurde 1 v.H.

Ausgabenwachstum pro Jahr als Zielgröße der Stabilität festgelegt, also in vier

Jahren gut 4 v.H. Zuwachs. Sachsen-Anhalt hatte dagegen in den letzten vier

Jahren eine Abnahme von 4 v.H., ein klarer Beleg für eine äußerst restriktive

Ausgabenpolitik.

 

Den Erfolgen auf der Ausgabenseite standen allerdings seit 2002 auf der

Einnahmeseite Einbrüche bei den Steuern gegenüber, die in der Geschichte der

Bundesrepublik Deutschland einmalig sind. Während im Jahr  2001 bei Steuern und steuerinduzierten

Einnahmen noch 5,69 Mrd. Euro aufkamen, sackte das Aufkommen 2002 mit nur noch

5,03 Mrd. Euro um rund 660 Mio. Euro förmlich in sich zusammen.

 

Von diesem Rückschlag hat sich das Steueraufkommen bis heute nicht

erholt. Seit 2002 ist das Steueraufkommen mit Ausnahme des vergangenen Jahres

weiter rückläufig.

 

Erst 2006 werden wir wieder das Niveau von 2002 erreichen und erst 2009

soll nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai diesen Jahres das Volumen von

1995 wieder erreicht werden - dem Jahr, in dem die neuen Länder in den

gesamtdeutschen Länderfinanzausgleich integriert wurden.

 

Anrede,

 

trotz unserer Anstrengungen auf der Ausgabenseite wird deshalb die

Nettokreditaufnahme im Jahr 2006 noch immer bei knapp 800 Mio. ¿ liegen. Dieses

Ergebnis ist gemessen an dem, was diese Landesregierung sich 2002 bei

Amtsantritt vorgenommen hat, zweifellos nicht zufriedenstellend. Aber der

Steuergesetzgebung des Bundes und der wirtschaftlichen Entwicklung in Gesamtdeutschland

ist die Regierung eines kleinen Landes wie Sachsen-Anhalt mehr oder weniger

wehrlos ausgeliefert. Und diese Entwicklung war schlecht.

 

Unter der Wirtschafts- und Finanzpolitik der rot-grünen Bundesregierung

ist Deutschland zum kranken Mann Europas geworden. Volkswirtschaftliche

Stagnation statt Wachstum und misslungene Steuerreformen haben auch die

Finanzkraft unseres Landes Sachsen-Anhalt auf der Einnahmeseite ausgehöhlt.

 

Anrede,

 

man sollte in der Politik den Konjunktiv nicht überstrapazieren. Aber

es ist schon wichtig zu wissen, dass die Entwicklung der Landesausgaben

ziemlich genau unserer ersten mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2002

entsprochen hat.

 

Oder anders formuliert: Wäre das Steueraufkommen laut Steuerschätzung

vom Mai 2002, also zum Amtsantritt der CDU/FDP-Regierung, tatsächlich

aufgekommen, dann hätten wir unser Ziel erreicht, nämlich keine

Nettokreditaufnahme im nächsten Haushalt vorzunehmen. Die Steuerausfälle des

Jahres 2006 gegenüber der damaligen Schätzung betragen nämlich fast 1 Mrd.

Euro. Das ist deutlich mehr, als wir 2006 an Nettokreditaufnahme vorgesehen

haben.  So wie die Einnahmeentwicklung

in den letzten Jahren verlaufen ist, hat sich der Weg bis zum Zeitpunkt der

Schuldentilgung zwar verlängert, aber ich kann ihnen versichern, dass diese

Landesregierung diesen Weg in Richtung Schuldenabbau, den sie bei Amtsantritt

eingeschlagen hat, auch in der nächsten Legislaturperiode konsequent weitergehen

wird.

 

Gestatten Sie mir in der Elbestadt Magdeburg einen Vergleich mit einem

Schwimmer, der sich bemüht, flussaufwärts vorwärts zu kommen. Er hat seit 2002

kräftig gekrault, aber die Gegenströmung wurde so gewaltig, dass er nur mühsam

von der Stelle kam. Ohne die gewaltige Gegenströmung hätte er sein Ziel

erreicht, ohne das kräftige Kraulen wäre er hoffungslos flussabwärts getrieben.

Die Anstrengungen waren keineswegs vergebens. Und das Ziel ist nicht aus den

Augen verloren. Und ermüdet ist der Schwimmer nicht. Er schwimmt weiter.

 

Anrede,

 

die

Konsolidierung des Landeshaushaltes soll vorrangig durch eine Reduzierung jener

Ausgaben erfolgen, die als konsumtiv gelten. Ein hohe Investitionsniveau soll

auch weiter gewährleistet sein.

 

Diese

Forderung, die auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten immer wieder aufgestellt

wird, ist grundsätzlich richtig. Sie im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen

umzusetzen, sie liegt schon im Eigeninteresse jedes Landes. Allerdings müssen

wir mehr denn je zu einer realistischen Einschätzung kommen, was möglich und

sinnvoll ist.

 

Entsprechend der Haushaltssystematik sind  alle regelmäßig wiederkehrenden

Ausgaben des

Landes als konsumtiv zu betrachten . Solche laufenden

Ausgaben sind z.B. Personalausgaben, Bewirtschaftungskosten und Zinsen, Mieten

und Sozialleistungen. Aber auch Zuschüsse für den Betrieb von Forschungseinrichtungen

und Hochschulen gehören dazu.

 

Es gibt

also durchaus auch konsumtive Ausgaben mit eindeutig investivem Charakter, denn

es ist kein schnöder Konsum, wenn im Land Sachsen-Anhalt Forschungspersonal aus

den laufenden Globalhaushalten finanziert wird. Aus haushaltssystematischen

Einordnungen Schlussfolgerungen für die Standortpolitik zu ziehen nach dem

Motto: Investitionen sind gut, Konsum ist böse, das wird unserer Lage nicht

gerecht ¿ ich werde noch darauf zurückkommen.

 

Personalkosten

 

Einen

wesentlichen Anteil der konsumtiven Ausgaben machen die Personalausgaben

(Hauptgruppe 4 der Haushaltssystematik) aus. Die Landesregierung hat hier mit

ihrem Personalabbaukonzept vom August 2002 bereits spürbare Erfolge

vorzuweisen. Aber der Personalabbau ist ein auf lange Frist angelegtes Projekt.

 

 

Kurzfristige

Erfolge sind kaum realisierbar, da wegen der faktischen Unmöglichkeit von

Massenkündigungen schnelle Stellenreduzierungen nicht möglich sind. Hier sieht

die Landesregierung daher auch in den kommenden Jahren weiteren

Handlungsbedarf. Unser Ziel wird es bleiben, den Personalbestand des Landes

zunächst mindestens auf das Niveau in den alten Bundesländern zurückzuführen -

auch in der kommenden Legislaturperiode.

 

Von 2002

bis 2004 wurden mit Hilfe des Personalabbaukonzepts bereits knapp 4200 (genau:

4166) Stellen abgebaut. Bis 2006 werden ¿ dies ist im Doppelhaushalt

nachzulesen -  weitere rund 4300 (genau:

4265) Stellen abgebaut. Hinzu kommen rund 5.800 (genau 5815) Stellen in der

sogenannten Titelgruppe 96.

 

Diese

Stellen sind bereits als nicht mehr notwendig identifiziert, sie können aber

erst in Abgang gestellt werden, wenn entsprechend Personal aus dem Landesdienst

ausgeschieden ist. Wir schätzen zur Zeit, dass dies bis 2006 in einer Größenordnung

von mindestens 2100 Stellen erfolgen wird. Als Bilanz am Jahresende 2006 wird

also ein Stellenabbau von rund 10.600 Stellen stehen, sowie weitere bereits

jetzt identifizierte rund 3700 Stellen in der Titelgruppe 96, die abgebaut

werden können, wenn das entsprechende Personal ausscheidet. Legt man die

durchschnittlichen Personalkosten von 35.000 Euro je Stelle zugrunde, dann hat

die Landesregierung beim Personal ein Einsparvolumen von jährlich einer halben

Milliarde Euro (spitz: 498,6 Mio. Euro) auf den Weg gebracht.

 

Erreicht

wurde dieser Abbau vor allem dadurch, dass Personal , das altersbedingt oder aus anderen

Gründen aus dem Landesdienst ausschied, nicht wieder ersetzt wurde. Die Landesregierung

hat in der Zeit vom Januar 2003 bis August 2005, also in mehr als zweieinhalb

Jahren, insgesamt nur rund 800 Neueinstellungen vorgenommen. Darunter waren

etwa 460 Lehrkräfte und 240 Polizisten. Die übrigen Einstellungen erfolgten bei

Spezialausbildungen, wie zum Beispiel bei einem Apotheker, die aus vorhandenem

Personal nicht ersetzt werden konnten. Das heißt, es herrscht im Land ein fast

vollständiger Einstellungsstop. Nur dort, wo es absolut nicht anders ging,

wurde Personal eingestellt ¿ mit Sondergenehmigung des Ministerpräsidenten auf

Vorschlag des Ministers der Finanzen.

 

Diese

Bewirtschaftung ist in ihrer Konsequenz und Dauer in Deutschland einmalig.

 

Sie wird

auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden müssen, da ein anderer Weg des

Personalabbaus aufgrund der rechtlichen Rahmenmöglichkeiten weitgehend

ausscheidet. Dies ist für die Altersstruktur der Beschäftigten in der

Landesverwaltung sicherlich nicht unproblematisch. Aber der Aufbau einer

gleichmäßigen Alterspyramide ist uns durch die Versäumnisse beim Personalabbau

durch die Vorgängerregierungen versperrt.

 

Anrede,

 

auch im

Bereich der Gehälter haben wir konsequent die Möglichkeiten der Einsparung genutzt.

Gespart wurden in der Summe etwa 100 Mio. Euro durch verschiedene Formen des

Lohnverzichts. Die Sonderzuwendungen für Beamte sind ab diesem Jahr völlig

entfallen ¿ bis auf eine soziale Komponente beim Weihnachtsgeld für Beamte in

den niedrigsten Besoldungsgruppen.

 

Im

Tarifbereich wurde die Arbeitszeit und damit die Vergütung der Arbeiter und

Angestellten um bis zu 7,5 Prozent reduziert.

 

Wie Sie

sehen, haben die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

geleistet ¿ und dafür gebührt ihnen auch unser Dank. Dies darf nicht übersehen

werden, wenn in der Öffentlichkeit von zu hohen Personalausgaben in Sachsen-Anhalt

die Rede ist. Andere neue Länder wie zum Beispiel Sachsen und Thüringen haben

keine derartigen Einschnitte gemacht. Dies zeigt, wie ernst es dieser

Landesregierung mit ihrem Konsolidierungskonzept ist.

 

Ich sage

dies ganz deutlich auch an die Adresse derjenigen Beobachter unseres Landes,

die sich nicht scheuen, unser Land wegen zu hoher konsumtiver Ausgaben an den

Pranger zu stellen.

 

Wenn z.

B. Professor Seitz von der Technischen Universität Dresden uns vorwirft, dass

wir in Sachsen-Anhalt zu hohe konsumtive Ausgaben hätten, dann muss man ihn

daran er erinnern, dass er und seine Assistenten in Dresden weiterhin

Sonderzuwendungen erhalten, die Kollegen in Magdeburg und Halle aber nicht.

 

Anrede,

 

Personalabbau und Gehaltsverzicht waren nötig und haben uns weiter

gebracht. Sie haben bis 2006 ¿ alles zusammengenommen ¿ den Haushalt um mehr

gut 600 Mio. Euro entlastet das ist rund 6 v.H. des Haushaltsvolumens. Im

Vergleich der neuen Länder konnte sich die Landesregierung im Benchmarking der

Personalausgaben deutlich verbessern.

 

Gleichwohl gilt: Die Maßnahmen haben den weiteren Anstieg der Personalausgaben

durch Tariferhöhungen und steigende Versorgungslasten kräftig abgebremst, mehr

aber auch nicht. Wir werden die Ausgaben je Beschäftigten auch zukünftig bestenfalls

konstant halten können. Dies allein schon ist im Vergleich zu den Zeiten vor

2002 ein enormer Fortschritt.

 

Sonstige Konsumausgaben

 

Nicht nur bei der Begrenzung der Personalausgaben waren wir

erfolgreich. Auch der laufende Sachaufwand wurde auf ein Niveau beschränkt, das

im Ländervergleich vorbildlich ist.

 

Die Ausgaben für die Erhaltung des Betriebs der Verwaltung, z. B.

Mieten, Geschäftsbedarf, Dienstleistungen Dritter, Unterhaltung von Grundstücken

etc., liegen in Sachsen-Anhalt 2005 um rd. 17 Prozent unter dem Durchschnitt

der neuen Länder und immer noch rund 6 Prozent unter dem Durchschnitt der alten

Flächenländer.

 

Auch bei den sog. Übertragungsausgaben wurde der angespannten

Haushaltslage Rechnung getragen. Rein quantitativ sind die Übertragungsausgaben

von größter Bedeutung ¿ sie machen rund 45 Prozent der Landesausgaben aus.

Allein ein Drittel oder rund 1,5 Mrd. Euro der Übertragungsausgaben fließen in

den kommunalen Finanzausgleich. Weitere rund 22 Prozent oder 1 Mrd. Euro

der Übertragungsausgaben beruhen auf Bundesgesetzen oder Landesgesetzen. Dazu

zählen BAFöG, Wohngeld, Soziale Leistungen und auch die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

der DDR, die uns zu jährlichen Ausgaben in Höhe von über 400 Mio. Euro zwingen.

 

All diese Ausgaben sind Einsparmaßnahmen nicht oder nur begrenzt

zugänglich, weil einerseits das Land keinen Eingriff in Bundesgesetze vornehmen

kann, andererseits in bestimmten Bereichen eine gewisse Mindest­sicherung

erforderlich ist. Gleichwohl hat die Landesregierung bereits schmerzhafte

Einschnitte zum Beispiel im Bereich der Kommunalfinanzen vorgenommen. Und die

grundlegende Reform der Kinderbetreuung durch das Kinderförderungsgesetz

brachte neben zielgerichteterer Betreuung und einem besseren Bildungsangebot

auch Einsparungen für das Land von rund ein Viertel der Kosten, das sind fast

50 Mio. Euro.

 

Für die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen verbleibt also im

Wesentlichen der Bereich der Zuschüsse und Zuwendungen sowie sonstiger

vertraglicher Leistungen an Dritte. Hier ist zunächst zu beachten, dass ein

nicht unbedeutender Teil dieser Ausgaben aus Einnahmen von Dritten resultiert,

wie z. B. die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds.

 

Weitgehend landesfinanzierte Ausgaben finden sich im Wesentlichen im

Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie bei der Förderung von

Forschungseinrichtungen sowie im Kulturbereich. Auch hier hat die

Landesregierung bereits Einschnitte vorgenommen. Im Rahmen der derzeit

durchgeführten Evaluierung von Förderprogrammen sollen künftig weitere

Einsparungen erreicht werden. Gerade hier hat das Zurückfahren staatlicher Leistungen

allerdings auch Grenzen.

 

Dies betrifft insbesondere die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung,

die haushaltssystematisch als konsumtiv gelten, aber einen ganz wichtigen

Beitrag zur Zukunft des Landes leisten. Ohne eine gesicherte Finanzierung von

Wissenschaft, Forschung und auch Kultur wäre Sachsen-Anhalt weder als

Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort attraktiv noch als Wohnsitz begehrt. Das

dürfen und werden wir nicht zulassen.

 

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass die Einsparungsmöglichkeiten

im konsumtiven Bereich eines Landeshaushaltes an Grenzen stoßen, die aufgrund

von vor allem bundesgesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen kurzfristig

nicht überwindbar sind, sondern mittel- und langfristig angegangen werden

müssen.

 

Dazu gehören Verwaltungsreformen, die allerdings erst mit Verzögerung

finanzielle Erträge bringen. Die Landesregierung hat maßgebliche

Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht.

 

Ich erinnere

 

an die Fusion der drei Regierungspräsidien zu einem funktional

gegliederten Landesverwaltungsamt,

 

an die Gründung des Landesbetriebs Bau und des Landesbetriebs LIMSA zum

effizienteren Bau- und Gebäudemanagements,

 

an den Aufbau der Sozialagentur, die Neuorganisation und

Zentralisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung und die anstehende Reform der Landesforstverwaltung.

 

Anrede,

 

um in einem Bild aus dem Zuständigkeitsbereich meiner geschätzten

Kollegin Petra Wernicke zu bleiben. Die Landesregierung hat im Bereich der

Verwaltungsreformen bereits vieles gesät, einiges steht schon in Blüte oder

trägt erste Früchte, aber der wesentliche Teil der Ernte, nämlich die

Einsparungen, werden erst in den kommenden Jahren eingefahren werden.

 

Investitionen

 

Anrede,

 

der Aufbau Ost geht in Sachsen-Anhalt weiter. Sachsen-Anhalt hat

weiterhin ein Investitionsniveau, das ¿ pro Kopf gerechnet ¿ etwa doppelt so

hoch ist wie im Durchschnitt der alten Länder. Die Einnahmeausfälle und

Konsolidierungszwänge haben aber in Sachsen-Anhalt wie auch in allen neuen

Ländern in den letzten Jahren einen schrittweisen Rückgang bewirkt.

 

In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren - und wird mit dem

Doppelhaushalt weiterhin - vor allem in jene Nachholbereiche investiert, die das

DIW-Gutachten aus dem Jahr 2000 zu Recht als besonders wichtig festgestellt

hat. Hier sind insbesondere die Hochschulen und die Forschung sowie die

Verkehrsinfrastruktur zu nennen. Dies wird in den Fortschrittsberichten des

Landes 2002, 2003 und 2004 ausführlich dargestellt, ich brauche hierauf an

dieser Stelle nicht einzugehen.

 

Der infrastrukturelle Aufholprozess in Sachsen-Anhalt wird weiter fortgeführt.

Aber ‑ auch das muss an dieser Stelle gesagt werden - wir

werden uns auch im investiven Bereich nicht mehr alles leisten können, was man

theoretisch fördern könnte. Nur das, was das Land wirtschaftlich voranbringt

und geeignet ist, die hohe Arbeitslosigkeit zu vermindern und mittelfristig zu

beseitigen, wird in Zukunft noch gefördert werden können. Diese Messlatte, die

wir bereits an die vergangenen Haushalte angelegt haben, die werden wir in

Zukunft noch strikter handhaben müssen.

 

Dies gilt um so mehr, weil durch die weiter zu erwartenden

Einwohnerrückgänge die Einnahmesituation zusätzlich verschärft wird. Dabei ist

nicht überall mit einer entsprechenden Reduzierung von Ausgabeerfordernissen zu

rechnen, da bestimmte Leistungen unabhängig von der Einwohnerzahl vorgehalten

werden müssen, wie zum Beispiel die Unterhaltung der Landesstraßen, die

Wirtschaftsförderung oder die Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Gleichzeitig

setzt bis 2019 ein Rückgang der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für

die neuen Länder ein, so dass sich selbst bei steigenden Steuereinnahmen das

Einnahmeniveau nicht wesentlich erhöhen wird.

 

Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine

Fortführung der Diskussion zur weiteren Gestaltung staatlicher Leistungen

unerlässlich. Dies ist im übrigen nicht nur ein Problem der neuen Länder. Die

Diskussion insbesondere zu den bundesgesetzlichen Leistungen muss daher weiter

auch länderübergreifend sowie mit dem Bund geführt werden. Im Ergebnis muss ein

Subventionsabbau stehen. Und alle Möglichkeiten der Privatisierung staatlicher

Leistungen müssen genutzt werden.

 

Anrede,

 

für die kommende Legislaturperiode werden in der Finanzpolitik neben

der Weiterführung des Personalabbaus und der Fortsetzung der Verwaltungsreform

verstärkt neue Schwerpunkte treten:

 

Wir werden noch mehr Deregulierung im Gesetzes- und Richtlinienbereich

brauchen, und zwar auf Bundes- und Landesebene.

 

Wir werden neue Steuerungsinstrumente in der Haushaltsführung und ein

zentrales Controlling beim Fördermitteleinsatz entwickeln und anwenden.

 

Und wir werden ¿ vielleicht das wichtigste ‑ Förderprogramme

umstellen von einer Zuschussvergabe zur Darlehensgewährung mit Unterstützung

der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Gerade was die Kreditversorgung des Mittelstands zu Markt- und zu

Förderkonditionen betrifft, hat die Landesregierung in dieser Legislatur

maßgebliche Weichen für die Zukunft gestellt. Aus dem Landesförderinstitut

wurde die Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in der NORD/LB

weiterentwickelt. Ziel der Landesregierung ist es, mit dieser Bank neue

Förderwege zu erschließen und am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Trotz

anfänglicher Kritik ¿ auch aus dem Bereich der Geschäftsbanken ¿ konnte sich

die Investitionsbank als verlässlicher Partner am Markt etablieren. Ihre Rolle

und Bedeutung wird in der Zukunft noch deutlich wachsen ¿ sie ist ja erst gerade

mal 1 ½ Jahre auf dem Markt.

 

Daneben hat sich Sachsen-Anhalt zusammen mit den Sparkassen des Landes

aktiv an der Neuausrichtung und Kapitalerhöhung der NORD/LB beteiligt ¿ auch

und gerade als Landesbank für Sachsen-Anhalt. Und auch die Sparkassen sind gut

aufgestellt und werden im Rahmen der Kreisgebietsreform zukunftsfähige

Größenstrukturen erhalten. Die regionale Verankerung unserer Sparkassen ist ein

wichtiger Bestandteil der Kreditversorgung in Sachsen-Anhalt.

 

Anrede,

 

Sie sehen, diese Landesregierung hat die Weichen gestellt für

Veränderungen, die den Landeshaushalt entlasten. Und dabei haben wir in den

allermeisten Bereichen keine Unterstützung von der Opposition gehabt ¿ ich

erinnere nur an die Diskussion um das Kinderfördergesetz, die Privatisierungen,

die Verwaltungsreform und an viele hitzige Debatten um Etatkürzungen, die fast

durchweg von der Opposition abgelehnt wurden.

 

Ich sage trotzdem ganz klar und deutlich: Alle Maßnahmen werden nicht

ausreichend sein, um den Landeshaushalt dauerhaft ohne Verschuldung zu

finanzieren, wenn wir nicht in Deutschland insgesamt bessere Rahmenbedingungen

bekommen. Die Bundesregierung - die neue, wie sie auch immer aussieht - wird in

der Pflicht sein,

 

durch mutige Reformen das Wirtschaftswachstum bundesweit zu verbessern,

damit das Steueraufkommen spürbar steigt und zwar ohne schädliche Erhöhung der

Steuersätze,

 

die Belastungen des Landeshaushaltes aufgrund bundesgesetzlicher

Vorschriften abzubauen und

 

auf Bundesebene Reformen auf dem Arbeitsmarkt durchzuführen, die das

Land und letztendlich auch seine Kommunen entlasten.

 

Dann und nur dann werden unsere Anstrengungen Erfolg haben, eine

Gesundung der Landesfinanzen auch dauerhaft und nachhaltig zustande zu bringen.

 

Anrede,

 

die Landesregierung hat in der letzten Woche den Fortschrittsbericht

2004 des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt. Wie in jedem Jahr, so wurde auch

dieses Mal vom Bund und einigen Anderen der Vorwurf erhoben, die neuen Länder

und hier insbesondere auch Sachsen-Anhalt würden die Solidarpaktmittel, die ihnen

zur Verfügung stehen, nicht ordnungsgemäß einsetzen, sondern für Personalausgaben

und andere konsumtive Ausgaben verschwenden.

 

Ich habe mich bereits, wie sie der Presse entnehmen konnten, öffentlich

gegen diesen Vorwurf verwahrt. Ich möchte aber auch an dieser Stelle die

Gelegenheit wahrnehmen und die dringend erforderliche Klarheit in diese für die

neuen Länder zentrale Debatte bringen.

 

Zunächst einmal ist zwischen den erreichten Fortschritten beim Aufbau

Ost und dem rein mechanischen, rechnerischen Verwendungsnachweis für die

Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen klar zu unterscheiden.

 

Die SOBEZ ¿ bitte gestatten sie mir im folgenden den Begriff abgekürzt

zu verwenden, denn ¿Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen¿ ist ein scheußliches

Wortungetüm ¿ die SOBEZ also werden grundsätzlich als allgemeine Deckungsmittel

den Ländern zur Verfügung gestellt, ähnlich wie die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich,

und dies war auch vom Bund immer so beabsichtigt, als das vorher zweckgebunden

orientierte Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost sogar vorzeitig beendet

wurde. Um trotzdem einen Überblick über den Mitteleinsatz zu erhalten, forderte

der Bund, eine Verwendungsrechnung im Nachhinein zu konstruieren. Im Ergebnis

ist das bekannte und oft fehlinterpretierte Rechenmodell entstanden.

 

Bei der Berechnung des Bundes wird zunächst von den nicht aus Drittmitteln

finanzierten Investitionen des Landes und der Kommunen die Neuverschuldung

abgezogen, die laut Verfassung zur Finanzierung der Investitionen dient. Die verbleibende

Differenz, die im übrigen bei einer hohen Neuverschuldung auch negativ sein kann, wird für die

Berechnung der ordnungsgemäßen Verwendung der SOBEZ herangezogen. Hinzu kommt

noch ein Betrag zum Ausgleich der unterdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft.

Das Ergebnis wird ins Verhältnis zu den empfangenen SOBEZ gesetzt.

 

Die daraus resultierende Aussage ist höchst fragwürdig. Eine

Anerkennung teilungsbedingter Lasten, die der Gesetzestext des

Solidarpaktfortführungsgesetzes ausdrücklich vorsieht, wird bei dieser Methodik

 

überdies völlig vernachlässigt, wie zum Beispiel die 400 Mio. Euro jährlich für

die Zusatz- und Sonderversorgung der DDR oder die von den Ländern übernommenen

Verpflichtungen für die Altschulden der kommunalen Einrichtungen der DDR nach

dem Altschuldenregelungsgesetz. Das sind aber enorme Ausgaben, die unser Land

belasten, und darum dürfen wir darüber auch reden.

 

Wie anfällig der rechnerische Nachweis für methodische Fragen ist,

zeigt sich bei der begründeten Anrechnung dieser Lasten einerseits und einer

periodengenauen Abgrenzung der Zahlen andererseits. So ergibt sich nach unseren

Berechnungen anhand der Bundesmethode ein Nachweis von rund 58,5 Prozent. Die

Einzelheiten können Sie im gerade erschienenen Fortschrittsbericht 2004 nachlesen,

weshalb ich hier auf weitere Ausführungen verzichte.

 

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