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Aktuelle Pressemitteilungen
Regierungserklärung des Ministers der
Finanzen
?Aufbau Ost als finanzpolitische Herausforderung?
06.10.2005, Magdeburg – 58
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 58/05
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 58/05
Magdeburg, den 6. Oktober 2005
Regierungserklärung des Ministers der
Finanzen
¿Aufbau Ost als finanzpolitische Herausforderung¿
Anrede,
die Finanzpolitik in Deutschland stand und steht vor großen
Herausforderungen. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat den
finanziellen Handlungsspielraum von Bund und Ländern auf ein Niveau gesenkt,
das nicht akzeptabel ist. Das Ausmaß an jährlicher Neuverschuldung setzt die
öffentlichen Haushalte einem Konsolidierungsdruck aus, der zu einer spürbaren
Verringerung der öffentlichen Ausgaben insgesamt führen muss.
Für Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung diese Herausforderung angenommen.
Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen war und ist erklärtes Ziel dieser
Landesregierung. Hierbei wurden in den zurückliegenden drei Jahren erhebliche
Erfolge erzielt. Diese Erfolge waren allerdings überschattet von
Steuerausfällen in bisher ungekannten Dimensionen.
Rückblick
Lassen Sie mich die vergangenen fast dreieinhalb Jahre dieser
Legislaturperiode noch einmal Revue passieren. Im Jahr 2002, dem Jahr der
Amtsaufnahme der jetzigen Landesregierung, war die Situation des
Landeshaushaltes von schwierigsten Rahmenbedingungen gekennzeichnet.
Im Vergleich der neuen Länder hatte Sachsen-Anhalt die zweithöchsten
Pro-Kopf-Ausgaben für Personal, die höchsten Zinslasten und - wie die
Ist-Entwicklung im Jahr 2002 bestätigt hat - die höchste Neuverschuldung aller
neuen Länder. Es kündigten sich erhebliche Steuerausfälle für das laufende Jahr
an.
Mit der Amtsaufnahme musste die Landesregierung daher zunächst einen
Nachtragshaushalt vorlegen, um den Fehlbetrag des Jahres 2001 und weitere
Risiken aus dem Jahr 2002 auszugleichen. Gleichzeitig wurde von der
Landesregierung ein Fahrplan erarbeitet, der Sachsen-Anhalt mittelfristig aus
dem tiefen Tal der Neuverschuldung herausführen sollte. Geplant war damals, im
Jahr 2006 letztmalig eine Nettokreditaufnahme vorzunehmen.
Aber die Steuerausfälle, die danach im halbjährlichen Takt der
Steuerschätzungen über uns und auch die anderen Länder, den Bund und die
Gemeinden hereinbrachen, machten jede mittelfristige Planung zunichte. Übrigens
war das nicht nur bei uns so. Es gibt kein Land, das nicht seine Planungen drastisch
revidieren musste, vom Bund ganz schweigen.
Unter diesen schwierigsten Umständen ist es uns gelungen, den
eingeschlagenen Sparkurs konsequent durchzuhalten. Die Ausgaben des Landeshaushaltes
wurden nicht nur konstant gehalten, sondern absolut gesenkt. Dies stellt einen
enormen Kraftakt dar und ist Beleg für die Sparanstrengungen dieser
Landesregierung. Die bereinigten Ausgaben betrugen im Ist 2002 10,29 Mrd. Euro.
Der Haushaltsplan für 2006 weist nur noch Ausgaben von 9,92 Mrd. Euro
auf, bereinigt um die Fluthilfemittel und Bundesmittel für Hartz IV sogar nur
9,76 Mrd. Euro. In vier Jahren konnten also die Ausgaben Schritt für Schritt um
insgesamt 4 % vermindert werden. Dies ist angesichts von Ausgabesteigerungen
beispielsweise im Personalbereich durch Tarifabschlüsse und die Anpassung an
das Westgehaltsniveau, bei der Sozialhilfe, den Zinsen oder auch der
allgemeinen Preissteigerung eine bemerkenswerte Leistung. Üblich sind in den
alten Bundesländern Ausgabenzuwächse in der Größenordnung von mindestens einem
Prozent pro Jahr. Und im nationalen Stabilitätspakt wurde 1 v.H.
Ausgabenwachstum pro Jahr als Zielgröße der Stabilität festgelegt, also in vier
Jahren gut 4 v.H. Zuwachs. Sachsen-Anhalt hatte dagegen in den letzten vier
Jahren eine Abnahme von 4 v.H., ein klarer Beleg für eine äußerst restriktive
Ausgabenpolitik.
Den Erfolgen auf der Ausgabenseite standen allerdings seit 2002 auf der
Einnahmeseite Einbrüche bei den Steuern gegenüber, die in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland einmalig sind. Während im Jahr 2001 bei Steuern und steuerinduzierten
Einnahmen noch 5,69 Mrd. Euro aufkamen, sackte das Aufkommen 2002 mit nur noch
5,03 Mrd. Euro um rund 660 Mio. Euro förmlich in sich zusammen.
Von diesem Rückschlag hat sich das Steueraufkommen bis heute nicht
erholt. Seit 2002 ist das Steueraufkommen mit Ausnahme des vergangenen Jahres
weiter rückläufig.
Erst 2006 werden wir wieder das Niveau von 2002 erreichen und erst 2009
soll nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai diesen Jahres das Volumen von
1995 wieder erreicht werden - dem Jahr, in dem die neuen Länder in den
gesamtdeutschen Länderfinanzausgleich integriert wurden.
Anrede,
trotz unserer Anstrengungen auf der Ausgabenseite wird deshalb die
Nettokreditaufnahme im Jahr 2006 noch immer bei knapp 800 Mio. ¿ liegen. Dieses
Ergebnis ist gemessen an dem, was diese Landesregierung sich 2002 bei
Amtsantritt vorgenommen hat, zweifellos nicht zufriedenstellend. Aber der
Steuergesetzgebung des Bundes und der wirtschaftlichen Entwicklung in Gesamtdeutschland
ist die Regierung eines kleinen Landes wie Sachsen-Anhalt mehr oder weniger
wehrlos ausgeliefert. Und diese Entwicklung war schlecht.
Unter der Wirtschafts- und Finanzpolitik der rot-grünen Bundesregierung
ist Deutschland zum kranken Mann Europas geworden. Volkswirtschaftliche
Stagnation statt Wachstum und misslungene Steuerreformen haben auch die
Finanzkraft unseres Landes Sachsen-Anhalt auf der Einnahmeseite ausgehöhlt.
Anrede,
man sollte in der Politik den Konjunktiv nicht überstrapazieren. Aber
es ist schon wichtig zu wissen, dass die Entwicklung der Landesausgaben
ziemlich genau unserer ersten mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2002
entsprochen hat.
Oder anders formuliert: Wäre das Steueraufkommen laut Steuerschätzung
vom Mai 2002, also zum Amtsantritt der CDU/FDP-Regierung, tatsächlich
aufgekommen, dann hätten wir unser Ziel erreicht, nämlich keine
Nettokreditaufnahme im nächsten Haushalt vorzunehmen. Die Steuerausfälle des
Jahres 2006 gegenüber der damaligen Schätzung betragen nämlich fast 1 Mrd.
Euro. Das ist deutlich mehr, als wir 2006 an Nettokreditaufnahme vorgesehen
haben. So wie die Einnahmeentwicklung
in den letzten Jahren verlaufen ist, hat sich der Weg bis zum Zeitpunkt der
Schuldentilgung zwar verlängert, aber ich kann ihnen versichern, dass diese
Landesregierung diesen Weg in Richtung Schuldenabbau, den sie bei Amtsantritt
eingeschlagen hat, auch in der nächsten Legislaturperiode konsequent weitergehen
wird.
Gestatten Sie mir in der Elbestadt Magdeburg einen Vergleich mit einem
Schwimmer, der sich bemüht, flussaufwärts vorwärts zu kommen. Er hat seit 2002
kräftig gekrault, aber die Gegenströmung wurde so gewaltig, dass er nur mühsam
von der Stelle kam. Ohne die gewaltige Gegenströmung hätte er sein Ziel
erreicht, ohne das kräftige Kraulen wäre er hoffungslos flussabwärts getrieben.
Die Anstrengungen waren keineswegs vergebens. Und das Ziel ist nicht aus den
Augen verloren. Und ermüdet ist der Schwimmer nicht. Er schwimmt weiter.
Anrede,
die
Konsolidierung des Landeshaushaltes soll vorrangig durch eine Reduzierung jener
Ausgaben erfolgen, die als konsumtiv gelten. Ein hohe Investitionsniveau soll
auch weiter gewährleistet sein.
Diese
Forderung, die auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten immer wieder aufgestellt
wird, ist grundsätzlich richtig. Sie im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen
umzusetzen, sie liegt schon im Eigeninteresse jedes Landes. Allerdings müssen
wir mehr denn je zu einer realistischen Einschätzung kommen, was möglich und
sinnvoll ist.
Entsprechend der Haushaltssystematik sind alle regelmäßig wiederkehrenden
Ausgaben des
Landes als konsumtiv zu betrachten . Solche laufenden
Ausgaben sind z.B. Personalausgaben, Bewirtschaftungskosten und Zinsen, Mieten
und Sozialleistungen. Aber auch Zuschüsse für den Betrieb von Forschungseinrichtungen
und Hochschulen gehören dazu.
Es gibt
also durchaus auch konsumtive Ausgaben mit eindeutig investivem Charakter, denn
es ist kein schnöder Konsum, wenn im Land Sachsen-Anhalt Forschungspersonal aus
den laufenden Globalhaushalten finanziert wird. Aus haushaltssystematischen
Einordnungen Schlussfolgerungen für die Standortpolitik zu ziehen nach dem
Motto: Investitionen sind gut, Konsum ist böse, das wird unserer Lage nicht
gerecht ¿ ich werde noch darauf zurückkommen.
Personalkosten
Einen
wesentlichen Anteil der konsumtiven Ausgaben machen die Personalausgaben
(Hauptgruppe 4 der Haushaltssystematik) aus. Die Landesregierung hat hier mit
ihrem Personalabbaukonzept vom August 2002 bereits spürbare Erfolge
vorzuweisen. Aber der Personalabbau ist ein auf lange Frist angelegtes Projekt.
Kurzfristige
Erfolge sind kaum realisierbar, da wegen der faktischen Unmöglichkeit von
Massenkündigungen schnelle Stellenreduzierungen nicht möglich sind. Hier sieht
die Landesregierung daher auch in den kommenden Jahren weiteren
Handlungsbedarf. Unser Ziel wird es bleiben, den Personalbestand des Landes
zunächst mindestens auf das Niveau in den alten Bundesländern zurückzuführen -
auch in der kommenden Legislaturperiode.
Von 2002
bis 2004 wurden mit Hilfe des Personalabbaukonzepts bereits knapp 4200 (genau:
4166) Stellen abgebaut. Bis 2006 werden ¿ dies ist im Doppelhaushalt
nachzulesen - weitere rund 4300 (genau:
4265) Stellen abgebaut. Hinzu kommen rund 5.800 (genau 5815) Stellen in der
sogenannten Titelgruppe 96.
Diese
Stellen sind bereits als nicht mehr notwendig identifiziert, sie können aber
erst in Abgang gestellt werden, wenn entsprechend Personal aus dem Landesdienst
ausgeschieden ist. Wir schätzen zur Zeit, dass dies bis 2006 in einer Größenordnung
von mindestens 2100 Stellen erfolgen wird. Als Bilanz am Jahresende 2006 wird
also ein Stellenabbau von rund 10.600 Stellen stehen, sowie weitere bereits
jetzt identifizierte rund 3700 Stellen in der Titelgruppe 96, die abgebaut
werden können, wenn das entsprechende Personal ausscheidet. Legt man die
durchschnittlichen Personalkosten von 35.000 Euro je Stelle zugrunde, dann hat
die Landesregierung beim Personal ein Einsparvolumen von jährlich einer halben
Milliarde Euro (spitz: 498,6 Mio. Euro) auf den Weg gebracht.
Erreicht
wurde dieser Abbau vor allem dadurch, dass Personal , das altersbedingt oder aus anderen
Gründen aus dem Landesdienst ausschied, nicht wieder ersetzt wurde. Die Landesregierung
hat in der Zeit vom Januar 2003 bis August 2005, also in mehr als zweieinhalb
Jahren, insgesamt nur rund 800 Neueinstellungen vorgenommen. Darunter waren
etwa 460 Lehrkräfte und 240 Polizisten. Die übrigen Einstellungen erfolgten bei
Spezialausbildungen, wie zum Beispiel bei einem Apotheker, die aus vorhandenem
Personal nicht ersetzt werden konnten. Das heißt, es herrscht im Land ein fast
vollständiger Einstellungsstop. Nur dort, wo es absolut nicht anders ging,
wurde Personal eingestellt ¿ mit Sondergenehmigung des Ministerpräsidenten auf
Vorschlag des Ministers der Finanzen.
Diese
Bewirtschaftung ist in ihrer Konsequenz und Dauer in Deutschland einmalig.
Sie wird
auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden müssen, da ein anderer Weg des
Personalabbaus aufgrund der rechtlichen Rahmenmöglichkeiten weitgehend
ausscheidet. Dies ist für die Altersstruktur der Beschäftigten in der
Landesverwaltung sicherlich nicht unproblematisch. Aber der Aufbau einer
gleichmäßigen Alterspyramide ist uns durch die Versäumnisse beim Personalabbau
durch die Vorgängerregierungen versperrt.
Anrede,
auch im
Bereich der Gehälter haben wir konsequent die Möglichkeiten der Einsparung genutzt.
Gespart wurden in der Summe etwa 100 Mio. Euro durch verschiedene Formen des
Lohnverzichts. Die Sonderzuwendungen für Beamte sind ab diesem Jahr völlig
entfallen ¿ bis auf eine soziale Komponente beim Weihnachtsgeld für Beamte in
den niedrigsten Besoldungsgruppen.
Im
Tarifbereich wurde die Arbeitszeit und damit die Vergütung der Arbeiter und
Angestellten um bis zu 7,5 Prozent reduziert.
Wie Sie
sehen, haben die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
geleistet ¿ und dafür gebührt ihnen auch unser Dank. Dies darf nicht übersehen
werden, wenn in der Öffentlichkeit von zu hohen Personalausgaben in Sachsen-Anhalt
die Rede ist. Andere neue Länder wie zum Beispiel Sachsen und Thüringen haben
keine derartigen Einschnitte gemacht. Dies zeigt, wie ernst es dieser
Landesregierung mit ihrem Konsolidierungskonzept ist.
Ich sage
dies ganz deutlich auch an die Adresse derjenigen Beobachter unseres Landes,
die sich nicht scheuen, unser Land wegen zu hoher konsumtiver Ausgaben an den
Pranger zu stellen.
Wenn z.
B. Professor Seitz von der Technischen Universität Dresden uns vorwirft, dass
wir in Sachsen-Anhalt zu hohe konsumtive Ausgaben hätten, dann muss man ihn
daran er erinnern, dass er und seine Assistenten in Dresden weiterhin
Sonderzuwendungen erhalten, die Kollegen in Magdeburg und Halle aber nicht.
Anrede,
Personalabbau und Gehaltsverzicht waren nötig und haben uns weiter
gebracht. Sie haben bis 2006 ¿ alles zusammengenommen ¿ den Haushalt um mehr
gut 600 Mio. Euro entlastet das ist rund 6 v.H. des Haushaltsvolumens. Im
Vergleich der neuen Länder konnte sich die Landesregierung im Benchmarking der
Personalausgaben deutlich verbessern.
Gleichwohl gilt: Die Maßnahmen haben den weiteren Anstieg der Personalausgaben
durch Tariferhöhungen und steigende Versorgungslasten kräftig abgebremst, mehr
aber auch nicht. Wir werden die Ausgaben je Beschäftigten auch zukünftig bestenfalls
konstant halten können. Dies allein schon ist im Vergleich zu den Zeiten vor
2002 ein enormer Fortschritt.
Sonstige Konsumausgaben
Nicht nur bei der Begrenzung der Personalausgaben waren wir
erfolgreich. Auch der laufende Sachaufwand wurde auf ein Niveau beschränkt, das
im Ländervergleich vorbildlich ist.
Die Ausgaben für die Erhaltung des Betriebs der Verwaltung, z. B.
Mieten, Geschäftsbedarf, Dienstleistungen Dritter, Unterhaltung von Grundstücken
etc., liegen in Sachsen-Anhalt 2005 um rd. 17 Prozent unter dem Durchschnitt
der neuen Länder und immer noch rund 6 Prozent unter dem Durchschnitt der alten
Flächenländer.
Auch bei den sog. Übertragungsausgaben wurde der angespannten
Haushaltslage Rechnung getragen. Rein quantitativ sind die Übertragungsausgaben
von größter Bedeutung ¿ sie machen rund 45 Prozent der Landesausgaben aus.
Allein ein Drittel oder rund 1,5 Mrd. Euro der Übertragungsausgaben fließen in
den kommunalen Finanzausgleich. Weitere rund 22 Prozent oder 1 Mrd. Euro
der Übertragungsausgaben beruhen auf Bundesgesetzen oder Landesgesetzen. Dazu
zählen BAFöG, Wohngeld, Soziale Leistungen und auch die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
der DDR, die uns zu jährlichen Ausgaben in Höhe von über 400 Mio. Euro zwingen.
All diese Ausgaben sind Einsparmaßnahmen nicht oder nur begrenzt
zugänglich, weil einerseits das Land keinen Eingriff in Bundesgesetze vornehmen
kann, andererseits in bestimmten Bereichen eine gewisse Mindestsicherung
erforderlich ist. Gleichwohl hat die Landesregierung bereits schmerzhafte
Einschnitte zum Beispiel im Bereich der Kommunalfinanzen vorgenommen. Und die
grundlegende Reform der Kinderbetreuung durch das Kinderförderungsgesetz
brachte neben zielgerichteterer Betreuung und einem besseren Bildungsangebot
auch Einsparungen für das Land von rund ein Viertel der Kosten, das sind fast
50 Mio. Euro.
Für die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen verbleibt also im
Wesentlichen der Bereich der Zuschüsse und Zuwendungen sowie sonstiger
vertraglicher Leistungen an Dritte. Hier ist zunächst zu beachten, dass ein
nicht unbedeutender Teil dieser Ausgaben aus Einnahmen von Dritten resultiert,
wie z. B. die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds.
Weitgehend landesfinanzierte Ausgaben finden sich im Wesentlichen im
Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie bei der Förderung von
Forschungseinrichtungen sowie im Kulturbereich. Auch hier hat die
Landesregierung bereits Einschnitte vorgenommen. Im Rahmen der derzeit
durchgeführten Evaluierung von Förderprogrammen sollen künftig weitere
Einsparungen erreicht werden. Gerade hier hat das Zurückfahren staatlicher Leistungen
allerdings auch Grenzen.
Dies betrifft insbesondere die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung,
die haushaltssystematisch als konsumtiv gelten, aber einen ganz wichtigen
Beitrag zur Zukunft des Landes leisten. Ohne eine gesicherte Finanzierung von
Wissenschaft, Forschung und auch Kultur wäre Sachsen-Anhalt weder als
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort attraktiv noch als Wohnsitz begehrt. Das
dürfen und werden wir nicht zulassen.
Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass die Einsparungsmöglichkeiten
im konsumtiven Bereich eines Landeshaushaltes an Grenzen stoßen, die aufgrund
von vor allem bundesgesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen kurzfristig
nicht überwindbar sind, sondern mittel- und langfristig angegangen werden
müssen.
Dazu gehören Verwaltungsreformen, die allerdings erst mit Verzögerung
finanzielle Erträge bringen. Die Landesregierung hat maßgebliche
Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht.
Ich erinnere
an die Fusion der drei Regierungspräsidien zu einem funktional
gegliederten Landesverwaltungsamt,
an die Gründung des Landesbetriebs Bau und des Landesbetriebs LIMSA zum
effizienteren Bau- und Gebäudemanagements,
an den Aufbau der Sozialagentur, die Neuorganisation und
Zentralisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung und die anstehende Reform der Landesforstverwaltung.
Anrede,
um in einem Bild aus dem Zuständigkeitsbereich meiner geschätzten
Kollegin Petra Wernicke zu bleiben. Die Landesregierung hat im Bereich der
Verwaltungsreformen bereits vieles gesät, einiges steht schon in Blüte oder
trägt erste Früchte, aber der wesentliche Teil der Ernte, nämlich die
Einsparungen, werden erst in den kommenden Jahren eingefahren werden.
Investitionen
Anrede,
der Aufbau Ost geht in Sachsen-Anhalt weiter. Sachsen-Anhalt hat
weiterhin ein Investitionsniveau, das ¿ pro Kopf gerechnet ¿ etwa doppelt so
hoch ist wie im Durchschnitt der alten Länder. Die Einnahmeausfälle und
Konsolidierungszwänge haben aber in Sachsen-Anhalt wie auch in allen neuen
Ländern in den letzten Jahren einen schrittweisen Rückgang bewirkt.
In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren - und wird mit dem
Doppelhaushalt weiterhin - vor allem in jene Nachholbereiche investiert, die das
DIW-Gutachten aus dem Jahr 2000 zu Recht als besonders wichtig festgestellt
hat. Hier sind insbesondere die Hochschulen und die Forschung sowie die
Verkehrsinfrastruktur zu nennen. Dies wird in den Fortschrittsberichten des
Landes 2002, 2003 und 2004 ausführlich dargestellt, ich brauche hierauf an
dieser Stelle nicht einzugehen.
Der infrastrukturelle Aufholprozess in Sachsen-Anhalt wird weiter fortgeführt.
Aber ‑ auch das muss an dieser Stelle gesagt werden - wir
werden uns auch im investiven Bereich nicht mehr alles leisten können, was man
theoretisch fördern könnte. Nur das, was das Land wirtschaftlich voranbringt
und geeignet ist, die hohe Arbeitslosigkeit zu vermindern und mittelfristig zu
beseitigen, wird in Zukunft noch gefördert werden können. Diese Messlatte, die
wir bereits an die vergangenen Haushalte angelegt haben, die werden wir in
Zukunft noch strikter handhaben müssen.
Dies gilt um so mehr, weil durch die weiter zu erwartenden
Einwohnerrückgänge die Einnahmesituation zusätzlich verschärft wird. Dabei ist
nicht überall mit einer entsprechenden Reduzierung von Ausgabeerfordernissen zu
rechnen, da bestimmte Leistungen unabhängig von der Einwohnerzahl vorgehalten
werden müssen, wie zum Beispiel die Unterhaltung der Landesstraßen, die
Wirtschaftsförderung oder die Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Gleichzeitig
setzt bis 2019 ein Rückgang der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für
die neuen Länder ein, so dass sich selbst bei steigenden Steuereinnahmen das
Einnahmeniveau nicht wesentlich erhöhen wird.
Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine
Fortführung der Diskussion zur weiteren Gestaltung staatlicher Leistungen
unerlässlich. Dies ist im übrigen nicht nur ein Problem der neuen Länder. Die
Diskussion insbesondere zu den bundesgesetzlichen Leistungen muss daher weiter
auch länderübergreifend sowie mit dem Bund geführt werden. Im Ergebnis muss ein
Subventionsabbau stehen. Und alle Möglichkeiten der Privatisierung staatlicher
Leistungen müssen genutzt werden.
Anrede,
für die kommende Legislaturperiode werden in der Finanzpolitik neben
der Weiterführung des Personalabbaus und der Fortsetzung der Verwaltungsreform
verstärkt neue Schwerpunkte treten:
Wir werden noch mehr Deregulierung im Gesetzes- und Richtlinienbereich
brauchen, und zwar auf Bundes- und Landesebene.
Wir werden neue Steuerungsinstrumente in der Haushaltsführung und ein
zentrales Controlling beim Fördermitteleinsatz entwickeln und anwenden.
Und wir werden ¿ vielleicht das wichtigste ‑ Förderprogramme
umstellen von einer Zuschussvergabe zur Darlehensgewährung mit Unterstützung
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Gerade was die Kreditversorgung des Mittelstands zu Markt- und zu
Förderkonditionen betrifft, hat die Landesregierung in dieser Legislatur
maßgebliche Weichen für die Zukunft gestellt. Aus dem Landesförderinstitut
wurde die Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in der NORD/LB
weiterentwickelt. Ziel der Landesregierung ist es, mit dieser Bank neue
Förderwege zu erschließen und am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Trotz
anfänglicher Kritik ¿ auch aus dem Bereich der Geschäftsbanken ¿ konnte sich
die Investitionsbank als verlässlicher Partner am Markt etablieren. Ihre Rolle
und Bedeutung wird in der Zukunft noch deutlich wachsen ¿ sie ist ja erst gerade
mal 1 ½ Jahre auf dem Markt.
Daneben hat sich Sachsen-Anhalt zusammen mit den Sparkassen des Landes
aktiv an der Neuausrichtung und Kapitalerhöhung der NORD/LB beteiligt ¿ auch
und gerade als Landesbank für Sachsen-Anhalt. Und auch die Sparkassen sind gut
aufgestellt und werden im Rahmen der Kreisgebietsreform zukunftsfähige
Größenstrukturen erhalten. Die regionale Verankerung unserer Sparkassen ist ein
wichtiger Bestandteil der Kreditversorgung in Sachsen-Anhalt.
Anrede,
Sie sehen, diese Landesregierung hat die Weichen gestellt für
Veränderungen, die den Landeshaushalt entlasten. Und dabei haben wir in den
allermeisten Bereichen keine Unterstützung von der Opposition gehabt ¿ ich
erinnere nur an die Diskussion um das Kinderfördergesetz, die Privatisierungen,
die Verwaltungsreform und an viele hitzige Debatten um Etatkürzungen, die fast
durchweg von der Opposition abgelehnt wurden.
Ich sage trotzdem ganz klar und deutlich: Alle Maßnahmen werden nicht
ausreichend sein, um den Landeshaushalt dauerhaft ohne Verschuldung zu
finanzieren, wenn wir nicht in Deutschland insgesamt bessere Rahmenbedingungen
bekommen. Die Bundesregierung - die neue, wie sie auch immer aussieht - wird in
der Pflicht sein,
durch mutige Reformen das Wirtschaftswachstum bundesweit zu verbessern,
damit das Steueraufkommen spürbar steigt und zwar ohne schädliche Erhöhung der
Steuersätze,
die Belastungen des Landeshaushaltes aufgrund bundesgesetzlicher
Vorschriften abzubauen und
auf Bundesebene Reformen auf dem Arbeitsmarkt durchzuführen, die das
Land und letztendlich auch seine Kommunen entlasten.
Dann und nur dann werden unsere Anstrengungen Erfolg haben, eine
Gesundung der Landesfinanzen auch dauerhaft und nachhaltig zustande zu bringen.
Anrede,
die Landesregierung hat in der letzten Woche den Fortschrittsbericht
2004 des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt. Wie in jedem Jahr, so wurde auch
dieses Mal vom Bund und einigen Anderen der Vorwurf erhoben, die neuen Länder
und hier insbesondere auch Sachsen-Anhalt würden die Solidarpaktmittel, die ihnen
zur Verfügung stehen, nicht ordnungsgemäß einsetzen, sondern für Personalausgaben
und andere konsumtive Ausgaben verschwenden.
Ich habe mich bereits, wie sie der Presse entnehmen konnten, öffentlich
gegen diesen Vorwurf verwahrt. Ich möchte aber auch an dieser Stelle die
Gelegenheit wahrnehmen und die dringend erforderliche Klarheit in diese für die
neuen Länder zentrale Debatte bringen.
Zunächst einmal ist zwischen den erreichten Fortschritten beim Aufbau
Ost und dem rein mechanischen, rechnerischen Verwendungsnachweis für die
Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen klar zu unterscheiden.
Die SOBEZ ¿ bitte gestatten sie mir im folgenden den Begriff abgekürzt
zu verwenden, denn ¿Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen¿ ist ein scheußliches
Wortungetüm ¿ die SOBEZ also werden grundsätzlich als allgemeine Deckungsmittel
den Ländern zur Verfügung gestellt, ähnlich wie die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich,
und dies war auch vom Bund immer so beabsichtigt, als das vorher zweckgebunden
orientierte Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost sogar vorzeitig beendet
wurde. Um trotzdem einen Überblick über den Mitteleinsatz zu erhalten, forderte
der Bund, eine Verwendungsrechnung im Nachhinein zu konstruieren. Im Ergebnis
ist das bekannte und oft fehlinterpretierte Rechenmodell entstanden.
Bei der Berechnung des Bundes wird zunächst von den nicht aus Drittmitteln
finanzierten Investitionen des Landes und der Kommunen die Neuverschuldung
abgezogen, die laut Verfassung zur Finanzierung der Investitionen dient. Die verbleibende
Differenz, die im übrigen bei einer hohen Neuverschuldung auch negativ sein kann, wird für die
Berechnung der ordnungsgemäßen Verwendung der SOBEZ herangezogen. Hinzu kommt
noch ein Betrag zum Ausgleich der unterdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft.
Das Ergebnis wird ins Verhältnis zu den empfangenen SOBEZ gesetzt.
Die daraus resultierende Aussage ist höchst fragwürdig. Eine
Anerkennung teilungsbedingter Lasten, die der Gesetzestext des
Solidarpaktfortführungsgesetzes ausdrücklich vorsieht, wird bei dieser Methodik
überdies völlig vernachlässigt, wie zum Beispiel die 400 Mio. Euro jährlich für
die Zusatz- und Sonderversorgung der DDR oder die von den Ländern übernommenen
Verpflichtungen für die Altschulden der kommunalen Einrichtungen der DDR nach
dem Altschuldenregelungsgesetz. Das sind aber enorme Ausgaben, die unser Land
belasten, und darum dürfen wir darüber auch reden.
Wie anfällig der rechnerische Nachweis für methodische Fragen ist,
zeigt sich bei der begründeten Anrechnung dieser Lasten einerseits und einer
periodengenauen Abgrenzung der Zahlen andererseits. So ergibt sich nach unseren
Berechnungen anhand der Bundesmethode ein Nachweis von rund 58,5 Prozent. Die
Einzelheiten können Sie im gerade erschienenen Fortschrittsbericht 2004 nachlesen,
weshalb ich hier auf weitere Ausführungen verzichte.
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