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Aktuelle Pressemitteilungen
Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué zur
zweiten Lesung des Nachtragshaushaltes 2004
15.07.2004, Magdeburg – 29
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 29/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 29/04
Magdeburg, den 8. Juli 2004
Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué zur
zweiten Lesung des Nachtragshaushaltes 2004
Anrede,
heute beraten wir in zweiter Lesung den Nachtragshaushaltsplan 2004.
Mit diesem Nachtragshaushalt wird das Haushaltsgesetz für das Jahr 2004
in einigen wesentlichen Punkten geändert. Die Beweggründe der Landesregierung,
für das Haushaltsjahr 2004 einen Nachtragshaushaltsplan vorzulegen, hatte ich
bereits während der ersten Lesung im Mai ausführlich dargestellt.
Ich möchte mich daher heute darauf beschränken, noch einmal einzelne
Aspekte dieses Nachtragshaushaltplans zu erläutern, die mir besonders wichtig
erscheinen. Dabei werde ich vor allem auf die Änderungen eingehen, die nach der
Einbringung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss
eingearbeitet wurden.
Lassen Sie mich die drei Gründe zusammenfassen, welche entscheidend
dafür waren, dass die Landesregierung einen Nachtragshaushaltsplan für das Jahr
2004 bereits in der ersten Jahreshälfte erarbeitet hat:
· Zunächst wird mit dem Nachtrag
der Ausgleich des Fehlbetrags aus dem Haushaltsjahr 2003 vorgenommen. Die
Landeshaushaltsordnung schreibt den Ausgleich eines Fehlbetrages im nächsten
oder spätestens im übernächsten Jahr vor, d. h. für das Jahr 2003 entweder im
Jahr 2004 oder spätestens 2005.
· Der zweite wichtige Grund für
den Nachtrag sind die Folgen des Vermittlungsausschuss-Ergebnisses vom Dezember
des vergangenen Jahres, und zwar insbesondere die Einigung über das teilweise
Vorziehen der Steuerreform sowie über die sogenannten Hartz-Gesetze, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit den Arbeitsmarkt-Reformen der Bundesregierung
stehen. Die Steuerrechtsänderungen und weitere Einnahmeausfälle, die
konjunkturell bedingt sind, führen in der Summe zu Mindereinnahmen für das Land
und für die Kommunen von knapp 90 Mio. Euro. Dies ist eine Größenordnung,
die ohne Korrekturen am Haushaltsplan allein im Vollzug nicht aufgefangen
werden kann.
· Dritter wesentlicher Grund war
die Umgestaltung der haushalterischen Abbildung der EU-Förderpolitik.
Sachsen-Anhalt hat im Rahmen der Halbzeitevaluierung des Operationellen
Programms einen Änderungsantrag bei der EU eingereicht. Über diesen ist noch
nicht entschieden. Daneben hat die EU die sog. Leistungsreserve des
Operationellen Programms für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen
bedarf es einer haushalterischen Ermächtigung, um mit den geänderten Ansätzen
schon in diesem Haushaltsjahr arbeiten zu können.
Diese drei Beweggründe wurden kombiniert mit einer weitgehenden
Auflösung der Globalen Minderausgabe und weiteren Einsparungen, die noch über
die Globale Minderausgabe hinausgehen. Wir, die Landesregierung, haben damit im
Grunde nur den Haushaltsplan 2004 an die veränderten politischen
Rahmenbedingungen angepasst. Dabei war ¿ und dies ist bitter - eine Erhöhung
der Neuverschuldung unvermeidbar. Die im Haushaltsplan 2004 vorgesehene
Kreditaufnahme wurde um 387 Mio. Euro aufgestockt, so dass die Neuverschuldung
nun 1,336 Milliarden Euro beträgt.
Neben der schon angesprochenen Abdeckung des Fehlbetrages und den
Mindereinnahmen bei den Steuern mussten wir zusätzlich erhebliche Mehrausgaben
für die Grundsicherung berücksichtigen. Das Grundsicherungsgesetz wurde im
letzten Jahr neu eingeführt. Belastbare Angaben über die Kosten in diesem
Bereich lagen daher erstmals im Frühjahr 2004 vor ¿ d. h. nach der Abrechnung
über die letztjährigen Leistungen. Gegenüber den Kommunen hat das Land Wort
gehalten: Die zusätzlichen Kosten durch die Grundsicherung wurde aufgefangen.
Für das Land bedeutet dies allerdings eine zusätzliche Belastung und eine
höhere Nettokreditaufnahme. Es wurden daneben umfangreiche Kürzungen
vorgenommen, auf die ich noch konkreter eingehen werde.
Soweit, meine Damen und Herren, zum Grundgerüst des Nachtragshaushaltsplans.
Zwei Problembereiche möchte ich herausgreifen und ausführlicher
betrachten: den Jahresabschluss 2003 und den Jahresfehlbetrag. Sie sind die
wichtigsten Ursachen für die Erhöhung der Neuverschuldung.
Zum ersten Punkt: Als der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2004 von
der Landesregierung verabschiedet wurde, zeichnete sich ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von 354 Mio. Euro ab, der ziemlich genau den Steuermindereinnahmen
entspricht. Wie bereits in den Vorjahren, so waren auch in diesem Jahr die
üblichen Jahresabschlussarbeiten zu diesem Zeitpunkt weitgehend beendet. Die
einzigen noch offenen Positionen waren Erstattungszahlungen der Europäischen
Kommission. Im Einzelnen handelte es sich um Abschlusszahlungen für die
zurückliegende Förderperiode der Jahre 1994 bis 1999. Offen war ein Betrag von
rund 87 Mio. ¿. Erfahrungsgemäß ist es bei Erstattungen der Europäischen Union
immer schwierig, deren genauen Eingang vorherzusagen, zumal die EU bei
Abschlusszahlungen leider an keinerlei Fristen gebunden ist. Da der größte Teil
dieser Abschlusszahlungen längst fällig war, bin ich im März dieses Jahres nach
Brüssel gereist, um auf hoher politischer Ebene sicherzustellen, dass die
Abschlusszahlungen alsbald erfolgen.
Tatsächlich ist mir in Brüssel zugesagt worden, dass die
Erstattungsanträge kurzfristig bearbeitet würden. Die Generaldirektion
Regionalpolitik, die für die Abwicklung des EFRE-Programm zuständig ist, hat
mir eine Auszahlung noch in der ersten Jahreshälfte zugesichert, und zwar des
gesamten Betrages von 65 Mio. Euro aus dem EFRE-Programm. Weiterhin hat
mir die Generaldirektion Regionalpolitik nachdrückliche Unterstützung zugesagt
für die baldige Auszahlung der noch fehlenden Mittel aus dem EAGFL-Programm in
Höhe von rund 10 Mio. Euro und dem ESF-Programm in Höhe von rund
12 Mio. Euro ¿ Programme, bei denen die Prüfung mittlerweile längst
abgeschlossen war. Diese Zusage war Grundlage für die Kalkulation des
Jahresfehlbetrags 2003 im Nachtragshaushalt 2004. Insofern, meine Damen und
Herren, geht jeder Vorwurf ins Leere, in dem behauptet wird, die
Haushaltsplanung der Landesregierung sei unseriös und klammere sich an
¿irgendwelche Strohhalme unsicherer Einnahmen¿.
Die EU-Kommission hat allerdings ihre Zusage nicht eingehalten. Sie hat
dies getan, ohne ihr Vorgehen stichhaltig zu begründen. Die Auszahlung eines
Teils der Außenstände wird sich daher verzögern ¿ dies bedeutet, dass von der
Gesamtsumme von 87 Mio. ein Teilbetrag von 36 Mio. ¿ voraussichtlich erst
in der zweiten Jahreshälfte eingehen wird. 51 Mio. Euro sind inzwischen
bei der Bundeskasse eingetroffen. Die Zuweisung an das Land Sachsen-Anhalt wird
zur Zeit veranlasst.
Besonders ärgerlich sind die Verzögerungen beim ESF und beim EAGFL, bei
denen die Prüfungen der sachgerechten Mittelverwendung bereits längst
abgeschlossen sind. Beim ESF seit Anfang 2003, beim EAGFL seit Dezember 2003.
Lassen Sie mich dies anhand eines
Beispiels darstellen. Hinsichtlich eines Teilbetrags von knapp 10 Mio. ¿ bedarf
es noch einer Korrektur aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen ¿ die
Fördermittel wurden noch zu Zeiten des ECU und der DM gewährt und damals gab es
noch Kursschwankungen. Bei diesem Betrag handelt es sich allenfalls um wenige
Prozentpunkte der Gesamtsumme, das lässt sich mit einem Taschenrechner
ermitteln. Dennoch ist ein solch geringer Betrag Anlass für die Europäische
Union, die Auszahlung des Gesamtbetrages vorerst vollständig zurückzuhalten.
Meine Damen und Herren,
sie erkennen die Unwägbarkeiten, die im Bereich der EU-Mittel trotz der
Zusage vom März bestehen. Verzögerte Auszahlungen bedeuten natürlich für den
Landeshaushalt auch einen nicht unerheblichen Zinsverlust ¿ schließlich ist das
Land bei der Finanzierung der geförderten Maßnahmen im Regelfall in Vorleistung
gegangen.
Während des parlamentarischen Verfahrens mussten wir die Konsequenzen
aus diesen Vorgängen ziehen: Ich habe mich daher entschlossen, die Bücher für
das Haushaltsjahr 2003 zu schließen, wenn die 51 Mio. Euro eingegangen
sind. Der Jahresfehlbetrag 2003 fällt damit höher aus als bisher angenommen und
beläuft sich auf knapp 390 Mio. Euro. Die noch ausstehenden EU-Einnahmen,
mit deren Eingang nun innerhalb dieses Jahres zu rechnen ist, wurden
nachveranschlagt. Die Neuverschuldung muss daher also nicht erhöht werden.
Anrede,
die Landesregierung hat zusätzliche Einsparungen in Höhe von
50 Mio. Euro vorgenommen. Damit nutzt sie die Aufstellung des
Nachtragshaushaltes, um einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen
zu leisten. Dies festzustellen ist mir besonders wichtig. Denn damit beweisen
wir: Vom eingeschlagenen Sparkurs weicht die Landesregierung nicht ab.
Zusätzlich war im Haushaltsplan 2004 eine Globale Minderausgabe von
knapp 100 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des
Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt wurde diese weitgehend aufgelöst.
Meine Damen und Herren,
der Veranschlagung von Globalen Minderausgaben liegt die bildhafte
Theorie vom ¿Bodensatz¿ eines Haushalts zugrunde. Globale Minderausgaben
sind unspezifizierte Einsparverpflichtungen,
die durch das Verbleiben eines Bodensatzes ¿ d. h. eines jeweils kleinen Restes
bei einer Vielzahl von Ansätzen - erwirtschaftet werden müssen. Je enger ein
Haushalt bemessen ist ¿ und der diesjährige Haushalt ist eng bemessen -, desto
größer ist das Risiko, dass diese Einsparverpflichtung nicht durch Reste
erwirtschaftet werden kann. Mit anderen Worten: Durch die Auflösung der
Globalen Minderausgabe hat die Landesregierung ein erhebliches Risiko für den
Haushaltsvollzug beseitigt.
Allein der Blick auf die Entwicklung der Neuverschuldung lässt eine
sachgerechte Bewertung des Nachtrags und der von der Regierungskoalition
verfolgten finanzpolitischen Handlungslinie nicht zu ¿ dies sage ich vor allem
in Richtung Opposition, die in ihrer Kritik einseitig geneigt ist, an den
absoluten Zahlen anzuknüpfen. Vielmehr ist der Nachtrag Teil des einheitlichen
und schlüssigen Gesamtkonzepts der sachsen-anhaltischen Landesregierung und er
ist Teil der Fortsetzung des Konsolidierungskurses unter schwierigsten
Bedingungen.
Die Einsparungen und die Auflösung der Globalen Minderausgabe bedeuten
in der Konsequenz unvermeidbare Einschnitte in die Finanzausstattung der
betroffenen Aufgabenbereiche. Der Handlungsspielraum für den Haushalt ist eng.
Und er wird zusätzlich verengt durch weitere, neue Globale Minderausgaben, die
während des parlamentarischen Verfahrens auf besondere Initiative der
Fraktionen ausgebracht wurden. In vergleichbarer Weise wird sich auswirken,
dass Sozialhilferückflüsse für
Mehrausgaben verwendet werden - auch dies geschah auf Initiative der
Fraktionen.
Um auch die neuen Einsparverpflichtungen zu erfüllen, wird im Vollzug
des Nachtragshaushalts 2004 sicherlich strengste Ausgabendisziplin notwendig
sein. Dies sage ich nicht zuletzt auch gerichtet an die Regierungsfraktionen,
die den Sparkurs der Landesregierung mittragen und unterstützen. Lassen Sie es
mich an dieser Stelle daher klar und offen aussprechen: Sowohl der
Haushaltsplan als auch der Nachtragshaushalt 2004 sind auf Kante genäht. Zur
Verdeutlichung darf ich in diesem Zusammenhang den Präsidenten des
Landesrechnungshofs zitieren. Er hat in seiner bildhaften Sprache festgestellt:
¿Der Haushalt hat keine Luft zum Atmen¿. Von Polstern, die vielleicht noch
irgendwo zu entdecken wären, kann nicht die Rede sein.
Meine Damen und Herren,
in den Vorjahren lagen die größten Unsicherheiten und Risiken im
Bereich der Steuereinnahmen. Im Vollzug des Haushaltes 2004 liegen sie eher auf
der Ausgabenseite. Dies ist die Kehrseite der Ausgabenkürzungen. Sie liegen in
vielen Punkten an der Grenze des Vertretbaren. Wir werden daher vor allem die
Entwicklung der Ausgaben in den kommenden Wochen und Monaten genau beobachten
müssen. Nur so können wir rechtzeitig auf eventuelle Fehlentwicklungen
reagieren. Die Regelungen zur Haushaltsführung werden dies berücksichtigen
müssen. Sie sind in einer Ergänzung zum Haushaltsführungserlass 2004 mit Verkündigung
des Nachtragshaushalts zu präzisieren.
Eines kann ich jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar sagen: Auch
nach Inkrafttreten des Nachtrags ist eine äußerste Ausgabendisziplin notwendig.
Ein ordnungsgemäßer Haushaltsvollzug lässt sich anders nicht sicherstellen.
Eine Lockerung der Ausgabendisziplin würde große Belastungen für den Vollzug
mit sich bringen. Dies wäre angesichts der finanziellen Lage des Landes das
völlig falsche Signal. Der Nachtrag ist eben kein ¿ordentlicher Schluck aus der
Pulle¿, der ¿frisches Geld¿ ins Land bringt. Er ist vielmehr die zweifellos
bittere Konsequenz aus den finanzwirtschaftlichen Entwicklungen des letzten
(und dieses) Jahres.
Anrede,
ich möchte abschließend eine Gesamtbewertung dieses
Nachtragshaushaltsplans 2004 vornehmen: Er ist das Ergebnis eines
Haushaltsjahres 2003, das unter Einnahmegesichtspunkten als katastrophal
bezeichnet werden muss. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur daran, dass wir
im Jahr 2003 das niedrigste Steueraufkommen seit 1995, der Integration des
Landes in den gesamtdeutschen Finanzausgleich, zu verzeichnen hatten (Höhe:
4,2 Mrd. Euro). Er ist zugleich die Umsetzung und Anpassung des Haushaltplans
an die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung. Und er ist ¿ gemessen an
den äußerst schwierigen Rahmenbedingungen - darüber hinaus eine Fortsetzung der
bisherigen Sparpolitik der Landesregierung. Ich bitte Sie daher, dem
Nachtragshaushaltsplan 2004 zuzustimmen.
Vielen Dank!
Eckdaten zum Haushaltsplan
2004 und Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2004
Haushalts-
Nachtrag
plan
2004
2004
(Mio. EUR)
(Mio. EUR)
Gesamtvolumen
10.415,0
10.768,6
Nettokreditaufnahme
948,6
1.336,2
Einnahmen
(ohne
Kredite)
9.466,4
9.432,4
darunter:
Länderfinanzausgleich
536,0
525,0
Bundesergänzungszuweisungen
1.999,0
1.997,0
Steuern
4.412,0
4.336,0
Sonstige Einnahmen
2.519,4
2.574,4
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