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Nochmalige Verlängerung der steuerlichen Corona-​Hilfsmaßnahmen

Da die Corona-​Pandemie weiterhin erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen zur Folge hat, haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern nochmals auf eine Verlängerung der seit dem 19. März 2020 geltenden steuerlichen Erleichterungen verständigt und mit Schreiben des BMF vom 31.01.2022 veröffentlicht. Betroffen sind die bestehenden Regelungen zur zinslosen Stundung von Steuerforderungen und zum Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich des Verzichts auf Säumniszuschläge. Sachsen-​Anhalts Finanzminister Michael Richter hat die Finanzämter angewiesen, entsprechend der neuen Regelungen zu verfahren.