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Corona - Vereinfachter Antrag auf Steuererleichterung zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-​Virus

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die von der Corona-​Krise unmittelbar und nicht unerheblich wirtschaftlich betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren die Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen oder auch einen Vollstreckungsaufschub bei ihrem Finanzamt beantragen. mehr erfahren

Antrag auf Steuererleichterungen