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Corona - Finanzministerium verlängert Frist zur Einreichung von Steuererklärungen für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Sachsen-​Anhalts Finanzministerium setzt für die durch die Corona-​Krise betroffenen Angehörigen der steuerberatenden Berufe Erleichterungen bei der Verlängerung von Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen in Kraft

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-​Anhalt hat die Finanzämter mit Erlass vom 23. März 2020 angewiesen, Fristverlängerungsanträgen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ebenfalls von der Corona-​Krise betroffen sind, rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 zu entsprechen. Damit soll der durch die Corona-​Krise erheblich angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien Rechnung getragen werden.

Etwaige trotz der Fristverlängerung festgesetzte Verspätungszuschläge können auf Antrag erlassen werden. mehr erfahren