Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die bisher im Verwaltungswege (BMF-Schreiben vom 24. April 2020) eröffnete Möglichkeit zur Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen gesetzlich verankert, sowie modifiziert und erweitert. Grundlage ist ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus 2020. mehr erfahren
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