Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen
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Aktuelle Pressemitteilungen
Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009:
Finanzmittel ab Mitte April verfügbar
03.04.2009, Magdeburg – 8
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/09
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 008/09
Magdeburg, den 31. März 2009
Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009:
Finanzmittel ab Mitte April verfügbar
Die Landesregierung hat in ihrer
heutigen Sitzung die gemeinsame Kabinettsvorlage der Staatskanzlei und des
Finanzministeriums zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen.
Darin enthalten ist die Mittelverteilung auf die Ressorts, die Kommunen sowie
auf die Förderbereiche.
Finanzminister Jens Bullerjahn:
¿Mit dem heutigen Beschluss sind wir einen großen Schritt in der Umsetzung des
Konjunkturpakets weitergekommen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtages,
die am 8. April fallen soll, können wir die Mittel in den festgelegten
Bereichen ab Mitte April umsetzen.¿
Das Kabinett hat einen gemeinsamen
Erlass der Landesregierung beschlossen, der das Verwaltungsverfahren regelt.
Nach Anhörung des Landesrechnungshofs und Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes
können die Maßnahmen umgesetzt werden.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ¿ kurz: Zukunftsinvestitionsgesetz
¿ stehen im Land Sachsen-Anhalt rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von
Land und Kommunen für zusätzliche zukunftsfähige Investitionen bereit.
Hiervon sind 65 Prozent oder 308,7
Mio. ¿ in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Hierzu zählen Einrichtungen
der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur, Hochschulen, kommunale
und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung und Forschung.
35 Prozent oder 166,2 Mio. ¿ stehen für (sonstige) Infrastrukturmaßnahmen
zur Verfügung. Darunter fallen der Städtebau, die ländliche Infrastruktur,
kommunale Straßen (Lärmschutz), Informationstechnologie und sonstige Infrastruktur.
Unabhängig davon sollen nach der
Bundesvorgabe 70 Prozent der Förderung in den kommunalen Bereich fließen bzw.
einen kommunalen Bezug aufweisen. Aufgrund des derzeitigen Projektstandes
werden in Sachsen-Anhalt 73,6 % erreicht.
Mit dem Nachtragshaushalt 2009
wird rund die Hälfte des Volumens bereits 2009 bereitgestellt. Dabei handelt es
sich um 223,7 Mio. ¿ an Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus ist Vorsorge
getroffen, dass bei Bedarf im Jahr 2009 auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen
ausgegeben werden können.
Die Landesregierung hat bereits im
Februar beschlossen, die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei
kommunalen und kommunalbezogenen Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so
dass kommunale Investitionen mit 87,5 Prozent von Bund und Land gefördert
werden. Insbesondere für finanzschwache Kommunen besteht zudem die Möglichkeit,
bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein zinsgünstiges Darlehen für die
erforderliche Kofinanzierung zu erhalten. Damit ist sichergestellt, dass keine
Kommune von den Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ausgeschlossen
ist.
Die kommunalen oder
kommunalbezogenen Investitionsmittel werden teils projektbezogen, teils pauschal
gewährt.
Mit einem Impulsprogramm
wird den Kommunen für 2009 vom Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60
Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung/Sanierung von Schulen zur
Verfügung gestellt. Die Pauschale wird nach der Schülerzahl auf die Schulträger
verteilt. Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass Investitionen
insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff genommen und
schon in den Sommerferien realisiert werden können.
Im Rahmen des Konjunkturprogramms
werden 31 Mio. ¿ für die Modernisierung von Kindertagesstätten vom
Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und trägerbezogen bewilligt.
Die Kommunen erhalten nach
Einwohnerzahl eine allgemeine Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese
kann innerhalb der rechtlich zulässigen Förderbereiche frei verwendet werden.
Die Mittel stehen 2009 komplett zur Verfügung. Damit will die Landesregierung
einen schnellen Mittelabfluss ermöglichen und einen schnell wirksamen Konjunkturimpuls
setzen. Die Pauschalmittel können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz
vorgegeben Bereiche nach eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden.
Minister Bullerjahn: ¿Aufgrund der
aktuellen Regelungen des Grundgesetzes sind bestimmte Förderbereiche ¿ wie z.
B. Kultur und Breitensport ¿ von der Förderung ausgeschlossen. Durch die
geplante Änderung des Grundgesetzes werden diese Bereiche für die Bundesförderung
geöffnet. Dies begrüße ich ausdrücklich.¿
Knapp 30 Mio. ¿ stehen im
Förderzeitraum für die Verbesserung der Breitbandversorgung im kommunalen
Bereich bereit. Hiervon sollen 2009 15,3 Mio. ¿ ausgegeben werden. Damit
wird die Zukunftsfähigkeit des Landes einschließlich der Kommunen weiter
gestärkt.
Für diejenigen, die Förderanträge
stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie Träger, wird ein Leitfaden
erstellt. Er wird einige grundlegende Ausführungen zum
Zukunftsinvestitionsgesetz enthalten und wird beschreiben, was gefördert werden
kann und was nicht. Insbesondere aber wird er ¿ abhängig vom Förderbereich ¿
die Antragswege aufzeigen und Ansprechpartner benennen. Nach Verabschiedung des
Nachtragshaushaltsgesetzes wird er erhältlich sein.
Impressum:
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Fax: (0391) 567-1390
Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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