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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
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39108 Magdeburg

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Aktuelle Pressemitteilungen

Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009:
Finanzmittel ab Mitte April verfügbar

03.04.2009, Magdeburg – 8

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 008/09

 

 

 

Magdeburg, den 31. März 2009

 

 

 

Umsetzung des

Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009:

Finanzmittel ab Mitte April verfügbar

 

 

 

Die Landesregierung hat in ihrer

heutigen Sitzung die gemeinsame Kabinettsvorlage der Staatskanzlei und des

Finanzministeriums zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen.

Darin enthalten ist die Mittelverteilung auf die Ressorts, die Kommunen sowie

auf die Förderbereiche.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn:

¿Mit dem heutigen Beschluss sind wir einen großen Schritt in der Umsetzung des

Konjunkturpakets weitergekommen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtages,

die am 8. April fallen soll, können wir die Mittel in den festgelegten

Bereichen ab Mitte April umsetzen.¿

 

Das Kabinett hat einen gemeinsamen

Erlass der Landesregierung beschlossen, der das Verwaltungsverfahren regelt.

Nach Anhörung des Landesrechnungshofs und Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes

können die Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Mit dem Gesetz zur Umsetzung von

Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ¿ kurz: Zukunftsinvestitionsgesetz

¿ stehen im Land Sachsen-Anhalt rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von

Land und Kommunen für zusätzliche zukunftsfähige Investitionen bereit.

 

Hiervon sind 65 Prozent oder 308,7

Mio. ¿ in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Hierzu zählen Einrichtungen

der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur, Hochschulen, kommunale

und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung und Forschung.

35 Prozent oder 166,2 Mio. ¿ stehen für (sonstige) Infrastrukturmaßnahmen

zur Verfügung. Darunter fallen der Städtebau, die ländliche Infrastruktur,

kommunale Straßen (Lärmschutz), Informationstechnologie und sonstige Infrastruktur.

 

Unabhängig davon sollen nach der

Bundesvorgabe 70 Prozent der Förderung in den kommunalen Bereich fließen bzw.

einen kommunalen Bezug aufweisen. Aufgrund des derzeitigen Projektstandes

werden in Sachsen-Anhalt 73,6 % erreicht.

 

Mit dem Nachtragshaushalt 2009

wird rund die Hälfte des Volumens bereits 2009 bereitgestellt. Dabei handelt es

sich um 223,7 Mio. ¿ an Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus ist Vorsorge

getroffen, dass bei Bedarf im Jahr 2009 auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen

ausgegeben werden können.

 

Die Landesregierung hat bereits im

Februar beschlossen, die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei

kommunalen und kommunalbezogenen Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so

dass kommunale Investitionen mit 87,5 Prozent von Bund und Land gefördert

werden. Insbesondere für finanzschwache Kommunen besteht zudem die Möglichkeit,

bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein zinsgünstiges Darlehen für die

erforderliche Kofinanzierung zu erhalten. Damit ist sichergestellt, dass keine

Kommune von den Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ausgeschlossen

ist.

 

Die kommunalen oder

kommunalbezogenen Investitionsmittel werden teils projektbezogen, teils pauschal

gewährt.

 

Mit einem Impulsprogramm

wird den Kommunen für 2009 vom Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60

Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung/Sanierung von Schulen zur

Verfügung gestellt. Die Pauschale wird nach der Schülerzahl auf die Schulträger

verteilt. Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass Investitionen

insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff genommen und

schon in den Sommerferien realisiert werden können.

 

Im Rahmen des Konjunkturprogramms

werden 31 Mio. ¿ für die Modernisierung von Kindertagesstätten vom

Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und trägerbezogen bewilligt.

 

Die Kommunen erhalten nach

Einwohnerzahl eine allgemeine Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese

kann innerhalb der rechtlich zulässigen Förderbereiche frei verwendet werden.

Die Mittel stehen 2009 komplett zur Verfügung. Damit will die Landesregierung

einen schnellen Mittelabfluss ermöglichen und einen schnell wirksamen Konjunkturimpuls

setzen. Die Pauschalmittel können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz

vorgegeben Bereiche nach eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden.

 

Minister Bullerjahn: ¿Aufgrund der

aktuellen Regelungen des Grundgesetzes sind bestimmte Förderbereiche ¿ wie z.

B. Kultur und Breitensport ¿ von der Förderung ausgeschlossen. Durch die

geplante Änderung des Grundgesetzes werden diese Bereiche für die Bundesförderung

geöffnet. Dies begrüße ich ausdrücklich.¿

 

Knapp 30 Mio. ¿ stehen im

Förderzeitraum für die Verbesserung der Breitbandversorgung im kommunalen

Bereich bereit. Hiervon sollen 2009 15,3 Mio. ¿ ausgegeben werden. Damit

wird die Zukunftsfähigkeit des Landes einschließlich der Kommunen weiter

gestärkt.

 

Für diejenigen, die Förderanträge

stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie Träger, wird ein Leitfaden

erstellt.  Er wird einige grundlegende Ausführungen zum

Zukunftsinvestitionsgesetz enthalten und wird beschreiben, was gefördert werden

kann und was nicht. Insbesondere aber wird er ¿ abhängig vom Förderbereich ¿

die Antragswege aufzeigen und Ansprechpartner benennen. Nach Verabschiedung des

Nachtragshaushaltsgesetzes wird er erhältlich sein.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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