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Aktuelle Pressemitteilungen
Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003
18.09.2003, Magdeburg – 48
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 048/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 048/03
Magdeburg, den 18. September 2003
Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003
Es gilt das
gesprochene Wort!
Herr
Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
im Frühjahr dieses Jahres haben Bundesrat und
Bundestag beschlossen, im Bereich der Beamtenbesoldung den Ländern größere
Freiräume zu überlassen. Konkret wurden Öffnungsklauseln geschaffen, die
zweierlei betrafen: das Urlaubsgeld sowie die Sonderzuwendung, das sog.
Weihnachtsgeld.
Sachsen-Anhalt hat seinerzeit im Bundesrat den
Öffungsklauseln zugestimmt, wie die große Mehrheit der Länder (es gab 15 von 16
Ja-Stimmen). Dies geschah vor allem mit Blick darauf, dass die durchweg
prekäre, aber sehr unterschiedliche Finanzlage der Länder zunehmend
differenzierte Lösungen verlangt.
Wenige Monate später zeigt sich, dass diese
Einschätzung richtig war. Alle Bundesländer sind dabei, von ihren Möglichkeiten
der Gestaltung Gebrauch zu machen. Selbst Baden-Württemberg und Bayern - zwei
Länder mit zweifellos vergleichsweise günstiger Finanzlage - passen die
Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld der fiskalischen Lage an, und die ist
selbst in diesen Ländern erheblich schwieriger geworden. Fast alle Länder sind
dabei, Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld zu kürzen bzw. zu streichen.
Anrede,
ich
brauche hier nicht weiter auszuführen, dass Sachsen-Anhalt eine der
schwierigsten Haushaltslagen aller Länder hat. Es war deshalb folgerichtig, dass
die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 9. September 2003 beschlossen hat,
Veränderungen bei der Sonderzuwendung und dem Urlaubsgeld vorzusehen, die im
Ergebnis auf eine ¿ sozial gestaffelte ¿ Kürzung hinauslaufen. Diese
Veränderungen sind enthalten in dem Entwurf eines Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir, die Landesregierung, hiermit
in den Landtag ein.
Bevor ich auf wenige Einzelheiten des Entwurfs
eingehe, lassen Sie mich einige Vorbemerkungen machen zur Lage unseres Landes
und zur Verantwortung von uns allen für unser Land. Kürzungen der
Beamtenbesoldung sind bisher etwas Ungewöhnliches. Wir haben uns alle daran
gewöhnt, dass jedes Jahr die Besoldung ein Stück weiter nach oben geht.
In diesem Jahr ist deutschlandweit ein Punkt
erreicht, an dem diese Erwartung nicht mehr erfüllt werden kann. Dies gilt um
so mehr, als Anfang dieses Jahres für die Angestellten im öffentlichen Dienst
ein Tarifabschluss zustande kam, der für eine weitere schwere Belastung des
Landeshaushalts im Personalbereich sorgt. Die Landesregierung hat diesem Tarifabschluss
in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht zugestimmt, muss ihn aber mittragen.
Durch bundesgesetzliche Regelungen wird er, was die lineare Tarifanpassung
betrifft, mit einer Verzögerung von 3 Monaten auf die Beamtenbesoldung übertragen.
Die Landesregierung hat allerdings frühzeitig
klargemacht, dass sie ¿ wie andere Länder auch ¿ von ihrem neuen Recht Gebrauch
machen werde, im Bereich der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes eine gewisse
Kompensation zu schaffen, um die fiskalischen Belastungen in Grenzen zu halten.
Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass sie bei Angestellten eine
tarifvertragliche Lösung anstrebt, da es ¿ was das Jahresgehalt betrifft - auf
Dauer kein Auseinanderlaufen der Angestelltenvergütung und der Beamtenbesoldung
geben darf. Wie sie wissen, laufen derzeit Gespräche der Landesregierung mit Arbeitnehmervertretern
über Veränderungen im Bereich der Arbeitszeit. Und ich kann sagen, dass diese
Gespräche in konstruktivem Geist stattfinden und hoffentlich bald zu guten Ergebnissen
führen.
Anrede
der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung
des Urlaubsgeldes sowie eine Neustrukturierung der Sonderzuwendung vor. Wir,
die Landesregierung, gehen dabei den selben Weg wie die Sächsische
Staatsregierung, die im Wesentlichen die gleichen strukturellen Reformen
vorgelegt hat. Die neue Struktur besteht vor allem aus zwei Elementen:
(1) Statt eines festen Anteils an der monatlichen
Besoldung, wie bisher, werden pauschalierte Festbeträge gewährt. Und diese
Festbeträge enthalten eine deutliche soziale Komponente. Denn sie sind so
gestaffelt, dass sie ¿ als Anteil des monatlichen Grundgehaltes ¿ bei
niedrigeren Besoldungsgruppen höher ausfallen als bei höheren Besoldungsgruppen.
Niedrigere Besoldungsgruppen werden also nicht nur absolut, sondern auch
relativ weniger stark von der Kürzung des Weihnachtsgeldes betroffen als höhere
Besoldungsgruppen.
(2) Es
entfällt die bisherige Differenzierung des Weihnachtsgeldes zwischen sog. Westbeamten
und Ostbeamten. Bisher war es üblich, dass die Sonderzuwendung die noch
bestehende generelle Lücke zwischen West- und Ostbesoldung widerspiegelte, da
ein konstanter Anteil des jeweiligen Grundgehaltes gezahlt wurde. Mit der
Neuregelung erhalten alle Beamten Sachsen-Anhalts gemäß ihrer Einstufung die
gleiche Sonderzuwendung. Wir, die Landesregierung, halten dies für eine
sachgerechte Vorwegnahme gesamtdeutscher Normalität, die sich ja auch in einigen
Jahren bei der Besoldung und der tariflichen Vergütung im öffentlichen Dienst
durchsetzen wird.
Ich
möchte an dieser Stelle nicht auf die Einzelheiten der Berechnungsmethode und
des Regelwerks eingehen. Dies kann der Beratung in den Ausschüssen vorbehalten
bleiben. Lassen Sie mich aber kurz die pauschalierten Festbeträge nennen. Sie
betragen
· 950 Euro für den einfachen und mittleren Dienst
· 1.250 Euro für den gehobenen Dienst
· 1.550 Euro für den höheren Dienst
· 2.100 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen.
· Anwärter bekommen 350 Euro.
Lassen sie mich auch hinzufügen,
dass damit die Sonderzuwendung als Anteil der monatlichen
Besoldung in etwa folgenden Bemessungsätzen entspricht:
·
für Beamte im einfachen
und mittleren Dienst 45%,
·
für Beamte im gehobenen
Dienst 42,5% und
·
für Beamte im höheren
Dienst 40%,
und zwar
der jeweiligen Ost-Besoldung. Genau dies spiegelt die soziale Staffelung wider,
die ich als eine der Grundsätze der Reform bezeichnet habe. Leichte
Abweichungen von diesen Prozentsätzen ergeben sich nur durch die Pauschalierung
innerhalb der jeweiligen Beamtengruppen, da eine durchschnittliche Bezugsgröße
für die jeweiligen Gruppen gewählt werden musste. Auch diese leichten
Abweichungen innerhalb der Gruppen stellen sich ¿ als Anteil an der monatlichen
Besoldung - stets zugunsten der niedrigeren Einkommen dar.
Anrede
die
Landesregierung plant die vorgelegte Veränderung der Sonderzuwendung bereits ab
diesem Jahr 2003, die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004. Unsere finanzielle
Lage im Land lässt uns keine andere Wahl, als frühzeitig zu handeln und die finanzielle
Entlastung, die mit dieser Reform verbunden ist, bereits in diesem Jahr zu
realisieren, so wie das auch in einer Reihe anderer Länder beschlossen ist. (9 Länder: BW; BE;
HH; MV; NI; NW; RP; SH; TH)
Ich
muss an dieser Stelle die Beamtinnen und Beamten unseres Landes um Verständnis
bitten. Ich habe dies auch schon in einer Reihe persönlicher Gespräche mit
Vertretern der Beamtenschaft getan. Wir stehen in unserem Land am Scheideweg:
Wir müssen in diesen Jahren dringend unseren Landeshaushalt sanieren. Davon
wird die Zukunftsfähigkeit unseres Landes abhängen. Und unabdingbarer Kern
dieser Sanierung ist die Kontrolle über die Personalkosten.
Wir
als Landesregierung arbeiten intensiv und konsequent an der Senkung der
Personalkosten. Dies geschieht vor allem durch Personalabbau. Aber der
Personalabbau muss flankiert werden durch Entlastungen bei den Gehältern, und
zwar sowohl bei der Besoldung der Beamten als auch bei der Vergütung der
Angestellten. Die neue Struktur der Sonderzuwendung und die Abschaffung des
Urlaubsgeldes ab 2004 sind unabdingbare Elemente dieser Entlastung auf der
Seite der Beamten. Arbeitszeitverkürzungen und in der Zukunft moderate Tarifabschlüsse
sind es bei den Angestellten.
Zu
bedenken ist dabei auch, dass selbst nach Maßgabe der Kürzungen der Sonderzuwendung
für den Großteil der Beamten durch die lineare Tarifanpassung ein Zuwachs im Jahresgehalt
verbleibt. Dies gilt insbesondere für die Beamten der niedrigeren Besoldungsstufen.
Es geht also bei den meisten nicht um einen Einkommensverzicht, sondern um
einen teilweisen Verzicht auf eine Erhöhung.
Die
Beamten und auch die Angestellten unseres Landes möchte ich herzlich bitten,
sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes
bewusst zu sein. Genau wie in einem privaten Unternehmen, das in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, so tragen auch in einer öffentlichen
Verwaltung die Beschäftigten eine große Verantwortung für die Zukunft des
Unternehmens. Im Unterschied zu Angestellten in der privaten Wirtschaft gibt es
für Beamte kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Aber gerade dies verstärkt
ihre Verantwortung für den Staat. In einer Zeit, in der viele Menschen ihre
Arbeitsplätze gefährdet sehen, müssen alle ihren Beitrag zur Sicherung der
Zukunft leisten.
Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Uhrzeit | Person | Details und Adresse |
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18:00 |
Rüdiger Malter Staatssekretär |
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