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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

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Aktuelle Pressemitteilungen

Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003

18.09.2003, Magdeburg – 48

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 048/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 048/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. September 2003

 

 

 

 

 

Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen

Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003

 

 

 

Es gilt das

gesprochene Wort!

 

Herr

Präsident,

 

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 

im Frühjahr dieses Jahres haben Bundesrat und

Bundestag beschlossen, im Bereich der Beamtenbesoldung den Ländern größere

Freiräume zu überlassen. Konkret wurden Öffnungsklauseln geschaffen, die

zweierlei betrafen: das Urlaubsgeld sowie die Sonderzuwendung, das sog.

Weihnachtsgeld.

 

Sachsen-Anhalt hat seinerzeit im Bundesrat den

Öffungsklauseln zugestimmt, wie die große Mehrheit der Länder (es gab 15 von 16

Ja-Stimmen). Dies geschah vor allem mit Blick darauf, dass die durchweg

prekäre, aber sehr unterschiedliche Finanzlage der Länder zunehmend

differenzierte Lösungen verlangt.

 

Wenige Monate später zeigt sich, dass diese

Einschätzung richtig war. Alle Bundesländer sind dabei, von ihren Möglichkeiten

der Gestaltung Gebrauch zu machen. Selbst Baden-Württemberg und Bayern - zwei

Länder mit zweifellos vergleichsweise günstiger Finanzlage - passen die

Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld der fiskalischen Lage an, und die ist

selbst in diesen Ländern erheblich schwieriger geworden. Fast alle Länder sind

dabei, Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld zu kürzen bzw. zu streichen.

 

Anrede,

 

ich

brauche hier nicht weiter auszuführen, dass Sachsen-Anhalt eine der

schwierigsten Haushaltslagen aller Länder hat. Es war deshalb folgerichtig, dass

die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 9. September 2003 beschlossen hat,

Veränderungen bei der Sonderzuwendung und dem Urlaubsgeld vorzusehen, die im

Ergebnis auf eine ¿ sozial gestaffelte ¿ Kürzung hinauslaufen. Diese

Veränderungen sind enthalten in dem Entwurf eines Beamtenrechtlichen

Sonderzahlungsgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir, die Landesregierung, hiermit

in den Landtag ein.

 

Bevor ich auf wenige Einzelheiten des Entwurfs

eingehe, lassen Sie mich einige Vorbemerkungen machen zur Lage unseres Landes

und zur Verantwortung von uns allen für unser Land. Kürzungen der

Beamtenbesoldung sind bisher etwas Ungewöhnliches. Wir haben uns alle daran

gewöhnt, dass jedes Jahr die Besoldung ein Stück weiter nach oben geht.

 

In diesem Jahr ist deutschlandweit ein Punkt

erreicht, an dem diese Erwartung nicht mehr erfüllt werden kann. Dies gilt um

so mehr, als Anfang dieses Jahres für die Angestellten im öffentlichen Dienst

ein Tarifabschluss zustande kam, der für eine weitere schwere Belastung des

Landeshaushalts im Personalbereich sorgt. Die Landesregierung hat diesem Tarifabschluss

in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht zugestimmt, muss ihn aber mittragen.

Durch bundesgesetzliche Regelungen wird er, was die lineare Tarifanpassung

betrifft, mit einer Verzögerung von 3 Monaten auf die Beamtenbesoldung übertragen.

 

Die Landesregierung hat allerdings frühzeitig

klargemacht, dass sie ¿ wie andere Länder auch ¿ von ihrem neuen Recht Gebrauch

machen werde, im Bereich der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes eine gewisse

Kompensation zu schaffen, um die fiskalischen Belastungen in Grenzen zu halten.

Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass sie bei Angestellten eine

tarifvertragliche Lösung anstrebt, da es ¿ was das Jahresgehalt betrifft - auf

Dauer kein Auseinanderlaufen der Angestelltenvergütung und der Beamtenbesoldung

geben darf. Wie sie wissen, laufen derzeit Gespräche der Landesregierung mit Arbeitnehmervertretern

über Veränderungen im Bereich der Arbeitszeit. Und ich kann sagen, dass diese

Gespräche in konstruktivem Geist stattfinden und hoffentlich bald zu guten Ergebnissen

führen.

 

Anrede

 

der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung

des Urlaubsgeldes sowie eine Neustrukturierung der Sonderzuwendung vor. Wir,

die Landesregierung, gehen dabei den selben Weg wie die Sächsische

Staatsregierung, die im Wesentlichen die gleichen strukturellen Reformen

vorgelegt hat. Die neue Struktur besteht vor allem aus zwei Elementen:

 

(1) Statt eines festen Anteils an der monatlichen

Besoldung, wie bisher, werden pauschalierte Festbeträge gewährt. Und diese

Festbeträge enthalten eine deutliche soziale Komponente. Denn sie sind so

gestaffelt, dass sie ¿ als Anteil des monatlichen Grundgehaltes ¿ bei

niedrigeren Besoldungsgruppen höher ausfallen als bei höheren Besoldungsgruppen.

Niedrigere Besoldungsgruppen werden also nicht nur absolut, sondern auch

relativ weniger stark von der Kürzung des Weihnachtsgeldes betroffen als höhere

Besoldungsgruppen.

 

(2) Es

entfällt die bisherige Differenzierung des Weihnachtsgeldes zwischen sog. Westbeamten

und Ostbeamten. Bisher war es üblich, dass die Sonderzuwendung die noch

bestehende generelle Lücke zwischen West- und Ostbesoldung widerspiegelte, da

ein konstanter Anteil des jeweiligen Grundgehaltes gezahlt wurde. Mit der

Neuregelung erhalten alle Beamten Sachsen-Anhalts gemäß ihrer Einstufung die

gleiche Sonderzuwendung. Wir, die Landesregierung, halten dies für eine

sachgerechte Vorwegnahme gesamtdeutscher Normalität, die sich ja auch in einigen

Jahren bei der Besoldung und der tariflichen Vergütung im öffentlichen Dienst

durchsetzen wird.

 

Ich

möchte an dieser Stelle nicht auf die Einzelheiten der Berechnungsmethode und

des Regelwerks eingehen. Dies kann der Beratung in den Ausschüssen vorbehalten

bleiben. Lassen Sie mich aber kurz die pauschalierten Festbeträge nennen. Sie

betragen

 

· 950 Euro für den einfachen und mittleren Dienst

 

· 1.250 Euro für den gehobenen Dienst

 

· 1.550 Euro für den höheren Dienst

 

· 2.100 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen.

 

· Anwärter bekommen 350 Euro.

 

Lassen sie mich auch hinzufügen,

dass damit die Sonderzuwendung als Anteil der monatlichen

Besoldung in etwa folgenden Bemessungsätzen entspricht:

 

·

für Beamte im einfachen

und mittleren Dienst 45%,

 

·

für Beamte im gehobenen

Dienst 42,5% und

 

·

für Beamte im höheren

Dienst 40%,

 

und zwar

der jeweiligen Ost-Besoldung. Genau dies spiegelt die soziale Staffelung wider,

die ich als eine der Grundsätze der Reform bezeichnet habe. Leichte

Abweichungen von diesen Prozentsätzen ergeben sich nur durch die Pauschalierung

innerhalb der jeweiligen Beamtengruppen, da eine durchschnittliche Bezugsgröße

für die jeweiligen Gruppen gewählt werden musste. Auch diese leichten

Abweichungen innerhalb der Gruppen stellen sich ¿ als Anteil an der monatlichen

Besoldung - stets zugunsten der niedrigeren Einkommen dar.

 

Anrede

 

die

Landesregierung plant die vorgelegte Veränderung der Sonderzuwendung bereits ab

diesem Jahr 2003, die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004. Unsere finanzielle

Lage im Land lässt uns keine andere Wahl, als frühzeitig zu handeln und die finanzielle

Entlastung, die mit dieser Reform verbunden ist, bereits in diesem Jahr zu

realisieren, so wie das auch in einer Reihe anderer Länder beschlossen ist. (9 Länder: BW; BE;

HH; MV; NI; NW; RP; SH; TH)

 

Ich

muss an dieser Stelle die Beamtinnen und Beamten unseres Landes um Verständnis

bitten. Ich habe dies auch schon in einer Reihe persönlicher Gespräche mit

Vertretern der Beamtenschaft getan. Wir stehen in unserem Land am Scheideweg:

Wir müssen in diesen Jahren dringend unseren Landeshaushalt sanieren. Davon

wird die Zukunftsfähigkeit unseres Landes abhängen. Und unabdingbarer Kern

dieser Sanierung ist die Kontrolle über die Personalkosten.

 

Wir

als Landesregierung arbeiten intensiv und konsequent an der Senkung der

Personalkosten. Dies geschieht vor allem durch Personalabbau. Aber der

Personalabbau muss flankiert werden durch Entlastungen bei den Gehältern, und

zwar sowohl bei der Besoldung der Beamten als auch bei der Vergütung der

Angestellten. Die neue Struktur der Sonderzuwendung und die Abschaffung des

Urlaubsgeldes ab 2004 sind unabdingbare Elemente dieser Entlastung auf der

Seite der Beamten. Arbeitszeitverkürzungen und in der Zukunft moderate Tarifabschlüsse

sind es bei den Angestellten.

 

Zu

bedenken ist dabei auch, dass selbst nach Maßgabe der Kürzungen der Sonderzuwendung

für den Großteil der Beamten durch die lineare Tarifanpassung ein Zuwachs im Jahresgehalt

verbleibt. Dies gilt insbesondere für die Beamten der niedrigeren Besoldungsstufen.

Es geht also bei den meisten nicht um einen Einkommensverzicht, sondern um

einen teilweisen Verzicht auf eine Erhöhung.

 

Die

Beamten und auch die Angestellten unseres Landes möchte ich herzlich bitten,

sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes

bewusst zu sein. Genau wie in einem privaten Unternehmen, das in

wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, so tragen auch in einer öffentlichen

Verwaltung die Beschäftigten eine große Verantwortung für die Zukunft des

Unternehmens. Im Unterschied zu Angestellten in der privaten Wirtschaft gibt es

für Beamte kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Aber gerade dies verstärkt

ihre Verantwortung für den Staat. In einer Zeit, in der viele Menschen ihre

Arbeitsplätze gefährdet sehen, müssen alle ihren Beitrag zur Sicherung der

Zukunft leisten.

 

Vielen

Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

Impressum:

 

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der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Ministerium der Finanzen
Aktuelle Termine von: 13.05.2025 - 26.05.2025

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13:00 Michael Richter
Minister
Verabschiedung des Ärztlichen Direktors des Universitätsklinikums Halle, Prof. Dr. Thomas Moesta (Würdigung)

Ernst-Grube-Straße 40
Universitätsklinikum Halle
Halle

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Uhrzeit Person Details und Adresse
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"20 Jahre Netzwerk für Demokratie und Toleranz"

Am Blauen Bock 1
Sky-Bar im SWM-Gebäude
Magdeburg

Freitag, 23.05.2025

Uhrzeit Person Details und Adresse
18:00 Rüdiger Malter
Staatssekretär
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