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Steuerliche Maßnahme im Zusammenhang mit Krieg in der Ukraine verlängert

Die obersten Finanzbehörden der Bundesländer haben jetzt einige steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine noch einmal verlängert. Sie gelten damit nun bis zum 31.12.2024. Ursprünglich war festgelegt worden, dass diese Maßnahmen am Ende dieses Jahres enden.

Verlängert wurden zum Beispiel die „Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine“ und die „Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“.

Alle Maßnahmen sind auf dieser Seite zu finden:
Ukraine - Aktuelle Informationen des Finanzministeriums (sachsen-anhalt.de)