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Tarifrecht

Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die tariflichen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen.

Das Ministerium vertritt die Interessen des Landes in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Arbeitgebervereinigung der Bundesländer. Hauptaufgabe der TdL ist die Regelung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei den Ländern beschäftigt sind. Dazu schließt die TdL Tarifverträge mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Dies sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Beamtenbund (dbb beamtenbund und tarifunion), die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) sowie im Forstbereich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden von ver.di vertreten.

Die Bezahlung sowie die übrigen Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes sind seit dem 1. November 2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und weitere ergänzende Tarifverträge geregelt. Für Beschäftigte im Kommunalbereich in Sachsen-Anhalt und für Beschäftigte bei Bundesbehörden in Sachsen-Anhalt gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Tarifverträge der TdL sind über die Internetseite der TdL zugänglich.

Zu den tariflichen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes gehört auch die betriebliche Altersversorgung. Diese erfolgt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).