Lohnsteuerhilfevereine
Geldwäsche - Was ist das?
Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.
Lohnsteuerhilfevereine und Geldwäsche
Seit dem 1. Januar 2020 gehören Lohnsteuerhilfevereine nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zum Kreis der Verpflichteten nach dem GwG. Die in Sachsen-Anhalt tätigen Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen unterliegen dabei einer behördlichen Aufsicht, die gemäß § 50 Nr. 7a GwG i. V. m. § 27 Steuerberatungsgesetz (StBerG) beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt liegt.
Mehr Informationen:
Annahme von Hinweisen nach dem Geldwäschegesetz durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt nimmt im Rahmen seiner Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen mit Sitz in Sachsen-Anhalt gemäß § 53 GwG Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und / oder andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung entgegen.
Als Hinweisgeber können Sie Ihre Identität sowie ggf. auch die Beziehung zwischen Ihnen und dem / der von dem Hinweis betroffenen Lohnsteuerhilfeverein / Beratungsstelle offenlegen. Das Hinterlassen Ihrer Kontaktdaten ermöglicht dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Nachfragen und trägt dazu bei, mögliche Verdachtsfälle effektiver aufzuklären. Die Hinweise können jedoch auch anonym abgegeben werden.
Die Hinweise sollten mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Benennung des Lohnsteuerhilfevereins bzw. der Beratungsstelle sowie ggf. Angaben zu konkret handelnden Personen,
- Beschreibung des erhobenen Vorwurfs, der einen potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz und / oder andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung darstellen soll.
Sie können Ihre Hinweise schriftlich richten an das
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
- als Aufsichtsbehörde über Lohnsteuerhilfevereine nach dem GwG -
Editharing 40
39108 Magdeburg
Fax: (0391) 567-1190
Auskünfte über das Vorgehen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber dem Hinweisgeber oder dem / der von dem Hinweis betroffenen Lohnsteuerhilfeverein / Beratungsstelle können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.
Vordrucke
Hier gelangen Sie zu den Vordrucken für die Lohnsteuerhilfevereine.