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Informationen für Kommunen

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Gemeinden und Städten. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Die Kommunen finanzieren mit der Grundsteuer unter anderem Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns. Daher werden die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt um ihre Unterstützung und Mitwirkung gebeten.

 

Was müssen die Kommunen tun?

Für Städte und Gemeinden ergeben sich hinsichtlich der Grundsteuer zwei unterschiedliche Rollen: Zum einen als Steuerpflichtige und zum anderen als Steuergläubiger.

Mit Umsetzung der Grundsteuerreform sind somit auch für die Städte und Gemeinden die neuen Regelungen zu beachten:

Kommunen als Steuerpflichtige

Als Grundstückseigentümer müssen die Kommunen ab dem Jahr 2022 grundsätzlich für jede ihnen gehörende wirtschaftliche Einheit eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben.

Das „Online-Finanzamt“ ermöglicht es den Kommunen als Steuerpflichtige, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes vollkommen papierlos abzugeben. Es wird lediglich ein Computer mit Internet-Browser benötigt. Damit sparen sich die Kommunen das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.

Die Nutzung ist nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich. Informationen zur Registrierung gibt es unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.

Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich per Mail an zentralstelle-elster(at)sachsen-anhalt.de.

Kommunen als Steuergläubiger

Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich einer Kommune gelegen ist, werden die Daten für Zwecke der Festsetzung der Grundsteuer ausschließlich in elektronischer Form (über den „elektronischen Datenaustausch“) vom Finanzamt an die Kommune übermittelt.

Der Datenaustausch erfolgt zukünftig über ELSTER-Transfer.

Nähere Informationen zum Verfahren „ELSTER-Transfer“, zur Beantragung einer entsprechenden Zertifikatsdatei (Account-ID) sowie ein Leitfaden sind zu finden unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/verwaltung

oder auf der Internetseite des Finanzministeriums unter https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/elster/elster-transfer-etr/

Kontakt zu Ihrem Finanzamt

Zuständig für Ihre Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder hier suchen. Die Sprechzeiten erhalten Sie durch Anklicken Ihres Finanzamtes in der nachfolgenden Übersicht.

Finanzamt Rufnummer
Bitterfeld-Wolfen  03493 - 345-1222
Dessau-Roßlau  0340 - 2548-1222
Eisleben  03475 - 725-1222
Genthin  03933 - 908-180
Haldensleben  03904 -482-1222
Halle (Saale)  0345 - 6924-1222
Magdeburg  0391 - 885-1333
Merseburg  03461 - 8224-1222
Naumburg  03445 - 238-1222
Quedlinburg  03946 - 529-1222
Salzwedel  03901 - 857-1222
Staßfurt  03925 - 980-1222
Stendal  03931 - 4953-1222
Wittenberg  03491 - 430-1222

Hinweis:

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl von Nachfragen zur Grundsteuer zu einem erhöhten Anrufaufkommen in den Finanzämtern kommt und Ihr Anruf gegebenenfalls nicht beim ersten Mal entgegengenommen werden kann. Versuchen Sie es in diesem Fall bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Vielen Dank.

Video zur Grundsteuerreform
(Quelle: AG ELSTER-Marketing)

Video zur Grundsteuerreform 
(Quelle: Finanzverwaltungen der Länder)