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Steuerkontoabfrage

Mit der Steuerkontoabfrage können Steuerbürger, Bevollmächtigte von Firmen, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine Einsicht in ihr Steuerkonto, das Firmenkonto beziehungsweise in die Steuerkonten ihrer Mandanten nehmen.

Steuerkontoanfrage über Mein ELSTER (ElsterOnline-Portal)

Seit dem 30.03.2022 wurde die Erweiterung der Vollmachtsdatenbank (VDB) um die sogenannten „Vollmachten ohne Vollmachtvermutung nach § 80a Abs. 2 AO“ vollzogen.

Es stehen somit nun auch

  • die Registrierung als Vollmachtnehmer sowie
  • das Anlegen einer Vollmacht ohne Vollmachtsvermutung nach § 80a Abs. 2 AO nach vorgenommener Registrierung als Vollmachtnehmer zur Verfügung.

Die Registrierungsmöglichkeit als Vollmachtnehmer ist für folgende Fallkonstellationen vorgesehen:

  • Vollmacht nach dem amtlichen Vollmachtmuster für Angehörige der steuerberatenden Berufe, die nicht die Kammer-Vollmachtsdatenbank (K-VDB) der Bundessteuerberaterkammer nutzen wollen bzw. nutzen können
  • Angehörigenvollmacht (für Angehörige i. S. d. § 15 AO)
  • Abrufvollmacht (nur für Datenabrufe ohne Vertretungs-/Empfangsvollmacht).

Nach einem erfolgreichen Durchlaufen des Vollmachtcode-Verfahrens (analog dem Freischaltcode-Verfahren) werden die jeweiligen Vollmachtdaten an die Finanzverwaltung übermittelt. Mit der Durchführung des Vollmachtcodes-Verfahrens wird sichergestellt, dass der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer auch tatsächlich bevollmächtigt hat (§§ 80, 122 AO).

Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument „FAQ Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung“.

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Verfahren für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine

Mit der Vollmachtsdatenbank (VDB) wird ein modernes Übermittlungsverfahren für Angehörige der steuerberatenden Berufe in der Steuerverwaltung eingesetzt. Mit der VDB können steuerliche Berater Vollmachten nach § 80a AO mit dem amtlichen Vollmachtsmuster elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie können aber weiterhin die Steuerkonten Ihrer Mandanten über Mein ELSTER oder (soweit vorhanden) über Ihre Software (z. B. DATEV) einsehen.
 
Für diesen Personenkreis steht für die Bevollmächtigung das amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren (BMF-Schreiben  vom 01.08.2016 - IV A 3 - S 0202/15/10001 [BStBl. I S. 662]) verwendet werden.

Als ausfüllbare Dateien stehen zur Verfügung:

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Ansprechpartner

Bei Fragen im Zusammenhang mit der für die Steuerkontoabfrage erforderliche Registrierung wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterOnline beim Finanzamt Magdeburg (Außenstelle Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 4, 39104 Magdeburg):

e-Mail: zentralstelle-elster(at)sachsen-anhalt.de
Fax:     0391 - 545 1500

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