E-Rechnung
Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen.
Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen.
Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, in einer Verordnung (E-Rechnungsverordnung) die organisatorische und technische Ausführung zu erlassen.
Rechnungssendende werden hier ab dem 18. April 2020 die Möglichkeit erhalten, eine E-Rechnung im XRechnung-Standard per Mail, De-Mail, Webupload- und erfassung oder über das europäische Transportnetzwerk PEPPOL zu übermitteln. Das System erkennt automatisch, aufgrund der angegebenen Leitweg-ID, welche Behörde der Rechnungsempfangende ist.
• Hier geht es zur Zentralen E-Rechnungseingangsplattform
Erläuterungen sowie weitere Dokumente sind auf der FAQ-Seite als Video zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt.
Für weitere Fragen zu diesem Themen steht Ihnen folgender Kontakt zur Verfügung: leitstelle.erechnung(at)sachsen-anhalt.de
Für technische Fragen steht der Dataport-Support zur Verfügung:
dataporthilfee-rechnung(at)dataport.de