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Übersicht

Beteiligungshandbuch

Die Grundsätze zur Führung von Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung in der Rechtsform des privaten Rechts sind seit Ende 2013 im „Handbuch für das Beteiligungsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt“ (kurz: Beteiligungshandbuch) verbindlich geregelt. Das Beteiligungshandbuch bildet die Grundlage für eine gute und verantwortungsvolle Führung von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Unternehmensführung und -überwachung soll damit transparenter, die Rolle des Landes als Gesellschafter klarer gefasst und die Kontrolle bzw. Steuerung der Beteiligungen erleichtert werden. Das Beteiligungshandbuch wurde in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes erstellt und auf die speziellen Bedürfnisse des Landes angepasst.

Regelungsbereich

TEIL A - Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK), der als TEIL A im Beteiligungshandbuch enthalten ist, richtet sich im Wesentlichen an die Unternehmen und deren Organe. Damit sollen insbesondere der angemessene Einfluss des Landes auf die Unternehmen sichergestellt und die Unternehmensorgane bzw. deren Mitglieder für die besondere Zielsetzung von Unternehmen mit Landesbeteiligung sensibilisiert und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben motiviert werden.

TEIL B - Neben dem Public Corporate Governance Kodex enthält das Beteiligungshandbuch im TEIL B die Beteiligungsstrategie des Landes. Diese basiert auf den fachlichen Bedürfnissen zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks auf der einen Seite und auf der aus dem Landeshaushalt resultierenden Interessenlage auf der anderen Seite.

TEIL C - Teil C des Beteiligungshandbuchs gibt die Richtlinie des Landes für die Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Landes in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen von Beteiligungsunternehmen wieder, soweit das Land Einfluss auf die Besetzung hat.

Beteiligungsstrategie

In seiner Beteiligungsstrategie beachtet das Land grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip als Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die Aufgabenübernahme durch staatliche Institutionen nur dort erfolgen, wo die Möglichkeiten privatwirtschaftlicher Betätigung nicht ausreichen.

Bezogen auf die Beteiligungen des  Landes Sachsen-Anhalt an privatrechtlichen Unternehmen kommt das Prinzip im § 65 Abs. 1 Nr. 1 LHO-LSA zum Ausdruck. Die Beteiligungsstrategie verfolgt daher das Ziel der Sicherstellung der privaten vor der staatlichen Wirtschaftstätigkeit aber auch der wirtschaftlichen Tätigkeit in Bereichen z. B. der Daseinsvorsorge, die sonst vernachlässigt würde. Ein wichtiges Landesinteresse liegt immer dann vor, wenn durch die Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen bedeutsame Aufgaben des Landes erfüllt werden. 

Die Beteiligungen des Landes leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Landes, wobei die Gewinnerzielungsabsicht keine Voraussetzung für eine Beteiligung des Landes darstellt. Durch die Steigerung ihrer unabhängig vom Landeshaushalt erwirtschafteten Erträge, die Optimierung ihrer Verwaltungsaufwendungen und die Bildung effektiver Strukturen mehren die Beteiligungsunternehmen auch das Vermögen des Landes. Sofern die Erfüllung des öffentlichen Auftrags dadurch nicht gefährdet wird, leisten die Beteiligungen durch höhere Ausschüttungen, die Reduzierung von Zuwendungen und die Hebung von stillen Reserven einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

Entwicklung

Zum 1. Januar 2013 erfolgte eine Restrukturierung des Beteiligungsmanagements des Landes mit dem Ziel sektorale und partielle Interessenkonstellationen und Zielvorstellungen durch eine ganzheitliche Betrachtung abzulösen. Das Zentrale Beteiligungsmanagement wurde im Ministerium der Finanzen angesiedelt. Mit den im Beteiligungshandbuch enthaltenen Grundsätzen zur Unternehmensführung wurden Ende 2013 erstmals in Sachsen-Anhalt einheitliche Standards für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes, deren Organe sowie für die für die Beteiligungsführung zuständigen Stellen in der Verwaltung festgelegt.

Die Anpassung der jeweiligen Gesellschaftsverträge der Unternehmen sowie der Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte und Geschäftsführungen an die in dem Beteiligungshandbuch getroffenen Regelungen zu Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe und Gremien bildete den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer strategischen Beteiligungsführung nach einheitlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten. Ob die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landes an einem Unternehmen – erstmalig oder weiterhin – vorliegen, hat das Land regelmäßig zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund wurde im zweiten Halbjahr 2014 mit einer Evaluierung des Beteiligungsportfolios begonnen. Die in dem Abschlussbericht der Evaluierung enthaltenen Handlungsempfehlungen zum zukünftigen Umgang mit den untersuchten Beteiligungen geben wichtige Hinweise für eine strategische Optimierung des Beteiligungsportfolios des Landes, die derzeit seitens der Landesregierung geprüft werden. 

Die Handlungsempfehlungen in dem Abschlussbericht sind zugleich Ausgangspunkt für die Entwicklung eines strategischen Unternehmenskonzeptes für die jeweilige Landesbeteiligung. Mit Hilfe der darin enthaltenen finanzwirtschaftlichen und aufgabenspezifischen Ziele können im Ergebnis zwischen dem Zentralen Beteiligungsmanagement, dem Fachressort und dem Aufsichtsrat abgestimmte Unternehmensziele festgelegt und mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Damit soll zugleich die Grundlage für ein wirksames Zielcontrolling der jeweiligen Beteiligung gelegt werden.