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Sondervermögen Infrastruktur

Das Landessondervermögen „Infrastruktur“ dient in Sachsen-​Anhalt der Umsetzung der Bundesmittel, die den Ländern über das Länder-​​und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anteil beträgt für Sachsen-​Anhalt 2.613.900.000 Euro.

Das zugrundliegende Gesetz für das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-​SVG) regelt den Umgang mit diesen Mitteln und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Kommunalarm

Für den Kommunalarm sind 1.568.340.000 Euro eingeplant. Diese Mittel werden den kreisfreien Städten, den Landkreisen, den Einheitsgemeinden und den Verbandsgemeinden (Kommunen) als pauschale Budgets zur Verfügung gestellt. § 7 Abs. 3 Infra-​SVG regelt, in welcher Höhe die Kommunen die Mittel abrufen können.

Zentrale umsetzende Stelle für den Kommunalarm ist die Investitionsbank Sachsen-​Anhalt. Hier können die Kommunen Vorhaben anzeigen und Auszahlungsanträge stellen.

Landesarm

Für Investitionsmaßnahmen des Landes stehen 1.045.560.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Ministerien anteilig als Budgets zugewiesen und die Mittelverwendung wird innerhalb eines jährlichen Wirtschaftsplans konkretisiert. Hierrunter fallen insbesondere zentrale Baumaßnahmen des Landes (z. B. Institut für Brand-​ und Katastrophenschutz Heyrothsberge) und thematische Investitionen wie der Schulbau. Hierfür erstellen die Ressorts sog. Fördergrundsätze und führen auf dieser Basis eine Vorhabensauswahl durch. Sofern das Ressort die Fördermaßnahme nicht selbst bewilligt, stellen die im Vorauswahlverfahren durch die Ressorts ausgewählten Förderempfänger einen Antrag bei der Investitionsbank.

Die dem Landesarm gemäß § 6 Infra-​SVG zugrundeliegenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen sind hier eingestellt. Die laut Ziffer 4.2 der Nebenbestimmungen zu nutzende Bildwortmarke können Sie hier herunterladen.

Weiterführende Informationen

Auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-​Anhalt sind alle wichtigen Informationen zusammengetragen. Hier sind u. a. FAQs und Ansprechpartner zu finden.

https://www.ib-​​sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-​​einrichtungen/investieren-​​ausgleichen/sondervermoegen-​​infrastruktur

Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen

Die Investitionsbank Sachsen-​Anhalt setzt große Teile des Sondervermögens Infrastruktur um. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank:
Sondervermögen-​Infrastruktur - Investitionsbank Sachsen-​Anhalt

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Darüber hinaus stehen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

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    Die Bundesregierung | Hier investiert Deutschland | Sachsen-​Anhalt
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Sofern Sie die Bildwortmarke als svg-, tif- oder eps-​Datei benötigen, wenden Sie sich bitte per E-​Mail an: presse.mf@sachsen-anhalt.de.

Wichtige Dokumente

LuKIFG

VV LuKIFG

Infra-SVG

Nebenbestimmungen für den Landesarm gem. § 6 Infra-​SVG

Wirtschaftsplan 2026