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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

Kontakt

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

Kontakt:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg

E-Mail: presse.mf(at)sachsen-anhalt.de

Anfragen in Steuerangelegenheiten richten Sie bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Nancy Eggeling
Pressesprecherin / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/567 1105
E-Mail: nancy.eggeling@sachsen-anhalt.de

Sandra Peschke
Büroorganisation / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/ 567 1109
E-Mail: sandra.peschke@sachsen-anhalt.de

Andreas Hein
Referent / Soziale Medien
Tel.: 0391/ 567 1217
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Aktuelle Pressemitteilungen

Überweisung aus dem Ausgleichsstock

Gut 3,5 Millionen Euro für Sangerhausen

27.09.2022, Magdeburg – 20 / 2022

  • Ministerium der Finanzen

Die Stadt Sangerhausen erhält vom Land Sachsen-Anhalt 3.513.496,00 Euro. Damit kann die Stadt einen Teil ihrer Fehlbeträge abbauen und ihr Eigenkapital stärken. Heute wurde der Bescheid auf dem Postweg versandt.

Finanzminister Michael Richter: „Das Land kann Kommunen, wie jetzt Sangerhausen, mit dem Ausgleichsstock unterstützen, wenn sie in eine Notlage geraten sind, weil sie Fehlbeträge nicht aus eigener Kraft decken konnten.
Da der Stadt die Deckung trotz aller Sparbemühungen nicht möglich war, helfen wir über das Finanzausgleichsgesetz mit der Überweisung.“


Hintergrund:

  • 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt, wenn die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
    Im Jahr 2022 werden den Kommunen zudem Mittel aus dem Ausgleichsstock zur Unterstützung bei finanziellen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise in Form von rückzahlbaren Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt. Die Kommunen können bis zum 31. Oktober 2022 im vereinfachten Verfahren eine Liquiditätshilfe beantragen, sobald sich eine Liquiditätslücke abzeichnet, die auf die Energiepreisentwicklung zurückzuführen ist.
  • Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
    Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

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Ministerium der Finanzen Pressestelle

 

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Presse-Termine

Ministerium der Finanzen
Aktuelle Termine von: 16.04.2024 - 29.04.2024

Dienstag, 23.04.2024

Uhrzeit Person Details und Adresse
18:00 Michael Richter
Minister
Jahresempfang der Landesregierung

Schönebecker Str. 129
Gesellschaftshaus
Magdeburg
18:00 Rüdiger Malter
Staatssekretär
Jahresempfang der Landesregierung

Schönebecker Str. 129
Gesellschaftshaus
Magdeburg

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Im Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt steht ein kostenfreier Zugang ins WLAN-Netzwerk „datWLAN“ zur Verfügung.
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